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  • Meine Fälle im Medizin-& Arzthaftungsrecht

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Vordere Kreuzbandplastik falsch eingesetzt: 20.000 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 22.06.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 20.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.

Die 1977 geborene Angestellte erlitt bei einem Fahrradsturz eine Teilruptur des vorderen Kreuzbandes bei erhaltener Kontinuität und normalem Schrägverlauf mit Dissektion im distalen Drittel.

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Fehlerhafter Brustaufbau nach Mastektomie: 20.000 Euro

Mit Vergleich vom 03.04.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro zuzüglich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zu zahlen.

Die 1965 geborene Angestellte erkrankte an einem Mammakarzinom beidseits und wurde radikal operiert. Es erfolgte eine subkutane Mastektomie beidseits, nachdem sich die Patientin für die vollständige Entfernung beider Brustdrüsen entschieden hatte.

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Verletzung Nervus ulnaris bei OP: 35.000 Euro

Mit Abfindungsvergleich vom 17.07.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines niedergelassenen Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 35.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1985 geborene Mandantin litt unter einem Carpaltunnel-Syndrom sowohl am rechten als auch linken Handgelenk. Nach konservativer Behandlung, die keine Besserung erreichen konnte, führte der Chirurg eine Spaltung des Ligamentums carpi transversum und eine perineurale Neurolyse des Nervus medianus an der linken Hand durch.

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Fehlerhafte Thromboseprophylaxe: 10.000 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 08.11.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 10.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Die 1996 geborene Angestellte erlitt eine Lungenembolie und wurde stationär im Krankenhaus behandelt. In der Lungenszintigraphie bestätigte sich eine multisegmentale Lungenembolie rechts. Die Patientin wurde mit Clexane antikoaguliert. Anschließend leiteten die Ärzte eine Behandlung mit Marcumar ein, die mindestens für ein Jahr durchgeführt werden sollte. Während des stationären Aufenthaltes konnte eine Beinvenenthrombose nicht nachgewiesen werden.

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Beidseitige Mastektomie ohne Indikation: 50.000 Euro

Mit Vergleich vom 13.02.2023 hat sich ein Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen.

Die Halbschwester der 1946 geborenen Rentnerin erkrankte an einem Mammakarzinom. Die Mandantin machte sich große Sorgen, dass sie auch an einem Mammakarzinom erkranken und im schlimmsten Fall daran sterben könne. Sie führte eine humangenetische Beratung durch.

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Gesäß bei Bein-OP verbrannt: 5.050 Euro

Mit Vergleich vom 02.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.050 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.

Die 1958 geborene Mandantin erlitt bei einem Sturz eine distale dislozierte Tibiaspiralfraktur und eine proximale dislozierte Fibulafraktur rechts. Die Frakturen des rechten Unterschenkels wurden operativ im Krankenhaus versorgt. Nach der Operation wurde bei der Mandantin an beiden Gesäßhälften oberhalb der Analfalte und in die Analfalte reichend (Größe 15 x 10 cm) eine Verbrennung der Haut festgestellt.

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Sturz nach Magenspiegelung: 1.000 Euro

Mit Urteil vom 08.12.2022 hat das Landgericht Dortmund festgestellt, dass ein Gastroenterologe an meinen Mandanten 1.000 Euro zu zahlen hat.

Der 1947 geborene Rentner unterzog sich im August 2017 einer ambulanten Magenspiegelung in der Praxis des Arztes. Wegen des Würgereizes wurde ihm das Medikament Dormicum mit 5 mg des Wirkstoffs Midazolam injiziert.

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Tod nach unterlassener Thromboseprophylaxe: 33.729,10 Euro

Mit Urteil vom 16.11.2022 hat das OLG Hamm ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantinnen (Ehefrau und 2 Kinder) für den verstorbenen Ehemann und Vater ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro, einen Unterhaltsschaden von Juli 2017 bis August 2018  in Höhe von 5.782,70 Euro, an die Ehefrau bis einschließlich Juni 2025 eine monatliche Rente in Höhe von 413,05 Euro und Beerdigungskosten in Höhe von 3.098,30 Euro zu zahlen.

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Tod nach Peritonitis: 25.000 Euro

Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 25.000 Euro zu zahlen.

Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin litt an einem Magenkarzinom (langstreckig stenosierendes Adenokarzinom der Magen-Kardia) mit Einengung des Speiseweges. Zur Vorbereitung der Chemotherapie und zur Schaffung eines sicheren Ernährungsweges erfolgte vor der geplanten Karzinom-OP die Anlage

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Zu lange Gentamycin-Therapie: 17.500 Euro

Mit Vergleich vom 28.01.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.500 Euro zu zahlen.

Die 1950 geborene Rentnerin erhielt unter Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine einen bioprothetischen Aortenklappenersatz. Nach erfolgreicher Operation erlitt sie zwei Hirninfarkte des Thalamus beidseits sowie zwei weitere kleine Hirninfarkte cortikal und subcortikal.

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Harnleiter unvollständig entfernt: 10.000 Euro

Mit Vergleich vom 07.04.2022 hat die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses an meinen Mandanten zur Gesamtabfindung einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro gezahlt.

Bei dem 1957 geborenen Angestellten wurde die Diagnose eines papillären Urothelkarzinoms gestellt. Beim Urothelkarzinom handelt es sich um einen von der Schleimhaut der ableitenden Harnwege ausgehenden, bösartigen Tumor. Dieser wird häufig über eine schmerzlose Beimengung von Blut im Urin entdeckt. Die Ärzte führten deshalb eine Nephroureterektomie rechts durch (Entfernung der rechten Niere, des rechten Harnleiters und der Blasenmanschette).

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Verbrennung bei Uterus-OP: 5.000 Euro

Mit Vergleich vom 30.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen.

Die 1986 geborene Angestellte unterzog sich im Krankenhaus einer vaginalen Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide). Nach der Operation hatte die Mandantin stärkste Schmerzen an der Vulva. Es zeigten sich Verbrennungen I. Grades an der rechten und linken großen Schamlippe, rechts auch an der kleinen Schamlippe, bis an den Introitus vaginae heranreichend (Vaginalöffnung).

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Nervschädigung durch zu langes Zahnimplantat: 8.000 Euro

Mit Urteil vom 17.02.2022 hat das Landgericht Wiesbaden eine Zahnärztin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen. Die Zahnärztin wurde verpflichtet, zusätzlich alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen. Die Beklagte hat auch meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

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Tod nach Herzinfarkt: 17.893,54 Euro

Mit Vergleich vom 22.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 17.893,54 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Der 1956 geborene Vater der Mandantin litt unter starken Schmerzen im gesamten Rückenbereich, Schwindel und Übelkeit. Das Blutdruckgerät zeigte erhöhten Blutdruck an. Er bat den Ehemann seiner Tochter, ihn ins Krankenhaus zu fahren, weil ein beklemmendes Gefühl im Brustbereich hinzukam.

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