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  • Meine Fälle im Medizin-& Arzthaftungsrecht

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Gesäß bei Bein-OP verbrannt: 5.050 Euro

Mit Vergleich vom 02.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.050 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.

Die 1958 geborene Mandantin erlitt bei einem Sturz eine distale dislozierte Tibiaspiralfraktur und eine proximale dislozierte Fibulafraktur rechts. Die Frakturen des rechten Unterschenkels wurden operativ im Krankenhaus versorgt. Nach der Operation wurde bei der Mandantin an beiden Gesäßhälften oberhalb der Analfalte und in die Analfalte reichend (Größe 15 x 10 cm) eine Verbrennung der Haut festgestellt.

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Sturz nach Magenspiegelung: 1.000 Euro

Mit Urteil vom 08.12.2022 hat das Landgericht Dortmund festgestellt, dass ein Gastroenterologe an meinen Mandanten 1.000 Euro zu zahlen hat.

Der 1947 geborene Rentner unterzog sich im August 2017 einer ambulanten Magenspiegelung in der Praxis des Arztes. Wegen des Würgereizes wurde ihm das Medikament Dormicum mit 5 mg des Wirkstoffs Midazolam injiziert.

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Tod nach unterlassener Thromboseprophylaxe: 33.729,10 Euro

Mit Urteil vom 16.11.2022 hat das OLG Hamm ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantinnen (Ehefrau und 2 Kinder) für den verstorbenen Ehemann und Vater ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro, einen Unterhaltsschaden von Juli 2017 bis August 2018  in Höhe von 5.782,70 Euro, an die Ehefrau bis einschließlich Juni 2025 eine monatliche Rente in Höhe von 413,05 Euro und Beerdigungskosten in Höhe von 3.098,30 Euro zu zahlen.

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Tod nach Peritonitis: 25.000 Euro

Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 25.000 Euro zu zahlen.

Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin litt an einem Magenkarzinom (langstreckig stenosierendes Adenokarzinom der Magen-Kardia) mit Einengung des Speiseweges. Zur Vorbereitung der Chemotherapie und zur Schaffung eines sicheren Ernährungsweges erfolgte vor der geplanten Karzinom-OP die Anlage

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Zu lange Gentamycin-Therapie: 17.500 Euro

Mit Vergleich vom 28.01.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.500 Euro zu zahlen.

Die 1950 geborene Rentnerin erhielt unter Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine einen bioprothetischen Aortenklappenersatz. Nach erfolgreicher Operation erlitt sie zwei Hirninfarkte des Thalamus beidseits sowie zwei weitere kleine Hirninfarkte cortikal und subcortikal.

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Harnleiter unvollständig entfernt: 10.000 Euro

Mit Vergleich vom 07.04.2022 hat die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses an meinen Mandanten zur Gesamtabfindung einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro gezahlt.

Bei dem 1957 geborenen Angestellten wurde die Diagnose eines papillären Urothelkarzinoms gestellt. Beim Urothelkarzinom handelt es sich um einen von der Schleimhaut der ableitenden Harnwege ausgehenden, bösartigen Tumor. Dieser wird häufig über eine schmerzlose Beimengung von Blut im Urin entdeckt. Die Ärzte führten deshalb eine Nephroureterektomie rechts durch (Entfernung der rechten Niere, des rechten Harnleiters und der Blasenmanschette).

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Verbrennung bei Uterus-OP: 5.000 Euro

Mit Vergleich vom 30.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen.

Die 1986 geborene Angestellte unterzog sich im Krankenhaus einer vaginalen Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide). Nach der Operation hatte die Mandantin stärkste Schmerzen an der Vulva. Es zeigten sich Verbrennungen I. Grades an der rechten und linken großen Schamlippe, rechts auch an der kleinen Schamlippe, bis an den Introitus vaginae heranreichend (Vaginalöffnung).

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Nervschädigung durch zu langes Zahnimplantat: 8.000 Euro

Mit Urteil vom 17.02.2022 hat das Landgericht Wiesbaden eine Zahnärztin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen. Die Zahnärztin wurde verpflichtet, zusätzlich alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen. Die Beklagte hat auch meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

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Tod nach Herzinfarkt: 17.893,54 Euro

Mit Vergleich vom 22.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 17.893,54 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Der 1956 geborene Vater der Mandantin litt unter starken Schmerzen im gesamten Rückenbereich, Schwindel und Übelkeit. Das Blutdruckgerät zeigte erhöhten Blutdruck an. Er bat den Ehemann seiner Tochter, ihn ins Krankenhaus zu fahren, weil ein beklemmendes Gefühl im Brustbereich hinzukam.

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Kompartmentsyndrom nach Sectio: 75.001,35 Euro

Mit Urteil vom 06.01.2022 hat das Landgericht Arnsberg einen Chefarzt und ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sowie Haushaltsführungsschaden in Höhe von 50.001,35 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus wurde verpflichtet, der Mandantin alle gegenwärtigen und künftigen materiellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen. Das Krankenhaus musste auch meine anwaltlichen Gebühren bezahlen.

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Toter Embryo entsorgt: 8.000 Euro

Mit Vergleich vom 08.02.2022 hat sich eine Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1986 geborene Angestellte musste ihr Baby in der 16. Schwangerschaftswoche tot zur Welt bringen (Frühabort). Im Anschluss an diesen Frühabort stand die Ausschabung (operative Entfernung des Mutterkuchens) an. Bevor die Mandantin in den OP gefahren wurde, teilte sie zusammen mit ihrem 

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