Wenn Sie mich als Anwalt mit der Lösung Ihres Problems beauftragen, ist für Sie wichtig zu wissen, was Sie mir für meine Arbeit bezahlen müssen. Deshalb gebe ich Ihnen eine klare Orientierung:
1. Telefonische Erstberatung
Sie können mir Ihren Fall in einem ersten Telefonat schildern. Ich werde Ihnen in diesem Telefonat eine kostenlose Ersteinschätzung geben.
2. Erstberatung im Büro
Die weitere Beratung ist ein kurzes Mandantengespräch zu Beginn meiner Beauftragung. Sie hat nichts mit der kostenlosen telefonischen Erstberatung zu tun. In diesem weiteren Gespräch schildern Sie mir grob Ihre Probleme und erklären mir den Sachverhalt. Beauftragen Sie mich nach diesem Gespräch, zunächst außergerichtlich für Sie tätig zu werden, geht die Beratungsgebühr in der sogenannten Geschäftsgebühr auf. Das heißt: In diesem Fall bleibt die Erstberatung kostenlos. Bleibt es bei der Erstberatung, weil ich Ihr Problem in diesem Gespräch bereits lösen kann, kostet das Erstberatungsgespräch – je nach Dauer – maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.
3. Höhe meiner Gebühren
Die Höhe meiner anwaltlichen Gebühren ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Das heißt: Ich vereinbare mit Ihnen keine Stundensätze und auch kein Erfolgshonorar. Ich berechne meine Gebühren nach dem Gegenstandswert, also dem Wert der Beauftragung: Je höher der Wert des Schadens ist (Streitgegenstand), desto höher sind auch nach dem RVG meine Gebühren. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, vereinbare ich mit Ihnen auf Wunsch, dass Sie monatliche Ratenzahlungen auf meine Gebühren leisten können.
4. Rechtsschutzversicherung
Haben Sie zum Schadenszeitpunkt eine Rechtsschutzversicherung, zahlt diese grundsätzlich alle Kosten, d.h. alle Anwaltsgebühren als auch die Gerichts- und Sachverständigenkosten. Haben Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart (häufig mindestens 150,00 €), müssen Sie diesen Betrag selbst bezahlen. Bereits bei Beginn des Mandates fordere ich diesen Selbstbehalt von Ihnen mit einer Vorschussrechnung an. Weil die Bearbeitung eines Behandlungsfehlers und eines schweren Verkehrsunfalles für mich mit einem enormen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist, berechne ich für meine gesamte außergerichtliche Tätigkeit bis zu einem Gerichtsverfahren regelmäßig eine 2,0-Geschäftsgebühr. Rechtsschutzversicherungen weigern sich häufig, mir eine 2,0-Geschäftsgebühr für meine außergerichtliche Arbeit zu zahlen. Ich schließe deshalb mit Ihnen eine Vereinbarung, dass eine mögliche Differenz zwischen der Zahlung Ihrer Rechtsschutzversicherung und meiner Honorarnote von Ihnen persönlich ausgeglichen wird. Sollte also meine Gebührenrechnung für meine außergerichtliche Tätigkeit höher sein als die Zahlung Ihrer Rechtsschutzversicherung, zahlen Sie diese Differenz aus eigener Tasche.
5. Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
Ich schreibe für Sie kostenlos Ihre Rechtsschutzversicherung an und hole bei dieser die Zusage ein, alle Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen.
Da Rechtsschutzversicherer häufig versuchen, eine solche Zusage aus Kostengründen zu verhindern, rate ich Ihnen dringend, mir diese Anfrage im Rahmen der Mandatsbearbeitung zu überlassen.
6. Anforderung von Vorschüssen
Weil die Bearbeitung Ihres Mandates, der umfangreiche Service für alle meine Mandanten, die Pflege der Kanzleitechnik und die weiten Fahrten zu den Gerichtsterminen einen hohen Zeit- und Kostenaufwand erfordern, erhalten Sie von mir regelmäßige Vorschussrechnungen. Sind Sie rechtsschutzversichert, schicke ich die Vorschussrechnungen an Ihren Rechtsschutzversicherer. Ich erbitte von Ihnen nach Erteilung der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung den möglicherweise vertraglich vereinbarten Selbstbehalt. Über alle Vorschüsse und Selbstbehalte erhalten Sie von mir eine ordnungsgemäße Zwischenabrechnung. Durch diese Vorschüsse habe ich die Möglichkeit, sofort mit der Arbeit in Ihrem Schadensfall zu beginnen. Schließe ich Ihren Schadensfall ohne Rechtsstreit erfolgreich ab und gewinne Ihren Prozess vor Gericht, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten durch den Gegner. Diese Erstattungsansprüche setze ich ebenfalls für Sie durch.
7. Fahrtkosten / Spesen
Ich vertrete meine Mandanten nach einem Behandlungsfehler oder einem schweren Verkehrsunfall immer persönlich bundesweit vor allen Gerichten. Ich muss deshalb oft ganze Tage, häufig mit Übernachtung, zu den verschiedenen Gerichtsorten fahren. Dafür berechne ich Ihnen entweder die Kosten für die Fahrt mit dem ICE 1. Klasse (mit Bahncard 50) oder aber die gefahrenen Kilometer (0,30 €/km) mit meinem PKW. Diese Fahrtkosten und Spesen zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung nur in Ausnahmefällen. Das heißt: Für diese Kosten müssen Sie persönlich aufkommen.