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Versicherungsrecht

Für Ihre Ansprüche aus der Privaten Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Krankenhaus- oder Krankentagegeldversicherung

Die private Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Krankentagegeldversicherung zahlt oft wegen der Unkenntnis ihrer Versicherungsnehmer nicht: Haben Sie nach einem Unfall Ihren Dauerschaden fristgemäß angemeldet? Was muss Ihr Arzt tun, um nach einem Unfall Ihren Körperschaden richtig zu bestätigen? Hat Ihnen Ihr Versicherer Geld in der richtigen Höhe gezahlt? Dürfen Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen anderen Beruf verwiesen werden? Wann sind Sie nach den Bedingungen Ihrer privaten Krankentagegeldversicherung arbeitsunfähig? Ist das Versicherungsgutachten plausibel?

Ich habe mich seit vielen Jahren auf die Probleme der Versicherungsnehmer spezialisiert. Ich vertrete keine Versicherungen. Ich stehe Ihnen im Versicherungsrecht von der Anmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche bundesweit zur Seite. Denn allein haben Sie leider keine Chance.

 

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