06.05.2022
Fußgängerunfall: 16.475,75 Euro
Schwere Verkehrsunfälle
Mit Vergleich vom 29.04.2022 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 16.475,75 Euro zu zahlen. Die Gegenseite hat auch meine kompletten außergerichtlichen Anwaltskosten übernommen.
Die 1949 geborene Rentnerin wollte auf dem Bürgersteig zu ihrem Hausarzt gehen. Dabei musste sie eine Zufahrt für Kraftfahrzeuge zum Ärztehaus passieren. Nachdem sie sich vergewissert hatte, dass ein Auto weder ein- noch ausfuhr, ging sie auf dem Bürgersteig parallel an der Zufahrt zum Ärztehaus vorbei. Als sie sich bereits am Ende der Zufahrt befand und diese fast komplett passiert hatte, fuhr ihr beim Ausfahren vom Parkplatz des Ärztehauses ein Kraftfahrzeug gegen den linken Fuß.