22.08.2014
Ablesen der Uhrzeit vom Handy kostet 1 Punkt
Schwere Verkehrsunfälle
Ablesen der Uhrzeit vom Handy kostet 1 Punkt
Auch das Ablesen der Uhrzeit vom Mobiltelefon stellt einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO dar und kostet 40,00 € und 1 Punkt. Es liegt immer eine verbotswidrige Benutzung des Handys während der Fahrt im Auto vor, wenn die Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer Funktion des Handys hat. Nicht erfasst werden lediglich Handlungen, die keinen Zusammenhang mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Handys aufweisen, wie z.B. das bloße Aufheben und das Umlagern.
(Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.02.2014, AZ: 1 SsRs 1/14)
Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht