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20.12.2013

Fibromyalgie nach Unfall: 18.000,00 €

Schwere Verkehrsunfälle

Fibromyalgie nach Unfall: 18.000 Euro Das Landgericht Dortmund hat bei meiner Mandantin nach einem Verkehrsunfall vom 07.04.2004 ein Schmerzensgeld von insgesamt 18.000 Euro für angemessen gehalten. Es sei durch Sachverständigengutachten bewiesen, dass sich aufgrund des Unfalles eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt habe, die sich in Form von Ängsten und Depressionen, aber auch auf der vegetativen Ebene mit Schlafstörungen und Bauchbeschwerden ausgebildet habe.

20.02.2014

Wichtiger Hinweis zur Punktereform

Schwere Verkehrsunfälle

Wichtiger Hinweis zur Punktereform Ab 01.05.2014 droht Ihnen der Führerscheinentzug bei bereits 8 Punkten in Flensburg. Führt ein gegen Sie noch laufendes oder demnächst eingeleitetes Bußgeldverfahren zu einer Eintragung von neuen Punkten vor dem 01.05.2014, wird die Löschung der alten Punkte für 2 Jahre gehemmt.

26.02.2014

Sturz in der Straßenbahn: 6.000,00 €

Schwere Verkehrsunfälle

Sturz in der Straßenbahn: 6.000 Euro Nach einem Sturz vom 06.08.2012 in der U42 hat die DSW21 im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches an meine Mandantin Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden in Höhe von insgesamt 6.000 Euro gezahlt. Der Straßenbahn-Fahrer hatte an einer Haltestelle eine Vollbremsung gemacht, weil er die Haltestelle bereits passiert hatte und telefonierte.

09.01.2014

Mietwagenkosten nach Schwacke-Liste erstattungsfähig

Schwere Verkehrsunfälle

Mietwagen nach Schwacke-Liste zu zahlen Besteht nach einem Verkehrsunfall Streit über die Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten, darf der Richter im Prozeß den Normaltarif auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels schätzen (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2010, AZ: VI ZR 112/09; LG Dortmund, Urteil vom 24.11.2011, AZ: 4 S 61/11). Danach ist die Höhe nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel des Jahres zu schätzen, in dem der Verkehrsunfall geschehen ist.

15.01.2014

Kein Ersatz bei So-Nicht-Unfall

Schwere Verkehrsunfälle

Kein Ersatz bei So-Nicht-Unfall Schildert ein Anspruchsteller nach einem Verkehrsunfall einen Unfallhergang, welcher die Schäden an beiden Fahrzeugen nicht herbeiführen konnte, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zwar kann es durchaus zu einer Kollision der beteiligten Fahrzeuge gekommen sein und beide Unfallbeteiligte machen dieselben Angaben über den Unfallhergang.

17.02.2014

Cannabiskonsum: Keine konkrete Beeinträchtigung der Fahrsicherheit erforderlich

Schwere Verkehrsunfälle

Cannabis: Beeinträchtigung nicht erforderlich Nach § 24 a Abs. 2 Satz 1 StVG begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels führt. Die Wirkung liegt gemäß § 24 a Abs. 2 Satz 2 StVG vor, wenn eine der in der Anlage zu dieser Vorschrift aufgeführten Substanzen (hier: Cannabis = Abbauprodukt Tetrahydrocannabinol) im Blut nachgewiesen wird, ohne dass die Fahrsicherheit konkret beeinträchtigt gewesen sein muss (OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249).

09.01.2014

Bußgeld: Das neue Punktesystem

Schwere Verkehrsunfälle

Bußgeld: Das neue Punktesystem Am 01.05.2014 ist das neue Punktesystem für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr in Kraft getreten. Wichtigste Änderung: Punkte gibt es erst für Verwarnungen ab 60,00 €. Verkehrsverstöße bis 55,00 € bleiben unberücksichtigt. Es werden nur solche Verstöße eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Eingetragen werden nur rechtskräftige Bußgeldbescheide, Strafbefehle oder Verurteilungen.

15.01.2014

Anscheinsbeweis bei Unfall in Waschstraße

Schwere Verkehrsunfälle

Anscheinsbeweis bei Unfall in Waschstraße Der Betreiber einer Waschanlage muss dafür sorgen, dass ein Fahrzeug bei der Reinigung nicht beschädigt wird. Bei Unfällen, die sich in einer Waschstraße ereignen, kann von einem Schaden am PKW auf die Pflichtverletzung des Betreibers geschlossen werden, wenn der Geschädigte beweist, dass die Schädigung des Fahrzeuges allein aus dem Verantwortungsbereich des Waschanlagenbetreibers herrühren kann.

22.08.2014

Ablesen der Uhrzeit vom Handy kostet 1 Punkt

Schwere Verkehrsunfälle

  Ablesen der Uhrzeit vom Handy kostet 1 Punkt Auch das Ablesen der Uhrzeit vom Mobiltelefon stellt einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO dar und kostet 40,00 € und 1 Punkt. Es liegt immer eine verbotswidrige Benutzung des Handys während der Fahrt im Auto vor, wenn die Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer Funktion des Handys hat. Nicht erfasst werden lediglich Handlungen, die keinen Zusammenhang mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Handys aufweisen, wie z.B. das bloße Aufheben und das Umlagern. (Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.02.2014, AZ: 1 SsRs 1/14) Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

07.08.2014

Knieprothese nach Unfall: 20.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Knieprothese nach Unfall: 20.000 Euro Mit Urteil vom 13.06.2014 hat das Oberlandesgericht Hamm die Haftpflichtversicherung einer Autofahrerin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen.

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