Motorradunfall: PTBS anerkannt
Mit Urteil vom 30.06.2014 hat das Landgericht Hannover die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten 54.388,19 Euro und Zinsen seit dem Jahre 2007 für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden zahlen.
Sturz in Fußgängerzone: 1.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 11.09.2014 hat sich die Stadt Kassel verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen.
Unfalltod: 2.000 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 19.11.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an die Witwe eines bei einem Unfall getöteten Motorradfahrers 2.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der am 08.05.1962 geborene Ehemann der Mandantin wurde am 13.03.2012 als Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall schwerst verletzt.
Verbringungskosten sind zu erstatten
Als Geschädigter sind Sie nach einem Verkehrsunfall berechtigt, die fiktiven Kosten einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt auf Gutachtenbasis gegenüber dem Unfallverursacher abzurechnen. Zu dem grundsätzlich erforderlichen Instandsetzungsaufwand gehört auch der sogenannte UPE-Aufschlag auf die Ersatzteilkosten.
Radweg nicht genutzt: 1/4 Mitverschulden
Radfahrer haben den für sie eingerichteten Radweg zu benutzen. Wird ein Radfahrer schwer verletzt, weil ihm ein Linksabbieger die Vorfahrt nimmt, als er rechts auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg geradeaus weiterfährt, ist ihm 1/4 Mitverschulden anzurechnen.
HWS-Distorsion: 2.000 Euro
Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 12.08.2014 entschieden, dass ein Unfallverursacher an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen hat. Ebenso ist er verpflichtet, dem Mandanten alle zukünftigen Schäden aus dem Unfallereignis zu zahlen.
Behandlungsfehler nach Verkehrsunfall
Nach einem schweren Verkehrsunfall kommt es häufig bei der Krankenhausbehandlung in der Unfallchirurgie zu einem ärztlichen Behandlungsfehler, der zu einer Verschlimmerung der Unfallfolgen führt.
Unfalltod Ehemann: 182.000 Euro
Mit Abfindungsvergleich vom 26.05.2015 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meine Mandantin einen Barunterhaltsschaden/Haushaltsführungsschaden von insgesamt 182.000 Euro zu zahlen.
Radunfall: 55.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 13.10.2015 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 55.500 Euro zu zahlen.
Nasenbeinbruch bei Motorradunfall: 4.250 Euro
Mit Vergleich vom 07.01.2020 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, an meinen Mandanten bei voller Haftung ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.250 Euro zu zahlen. Die Versicherung hat auch meine kompletten außergerichtlichen Gebühren übernommen.