Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall
14.03.2014
Es besteht allerdings wegen uneinheitlicher Rechtsprechung die Gefahr, dass dieser Betrag für die Nachbesichtigung (rund 35 Euro) von den Versicherungen nicht erstattet wird. Sie können aber auch ein Foto vom Fahrzeug von den Stellen machen, wo der reparierte Schaden entstanden war. Auf dem Foto sollte eine aktuelle Tageszeitung mit Datum sichtbar sein, um das Aufnahmedatum beweisen zu können. Sie können zuletzt eine schriftliche Bestätigung eines Zeugen Ihrem Anwalt zur Verfügung stellen, aus der sich ergibt, dass Ihr Fahrzeug (Angabe des Kennzeichens) in einer bestimmten Zeit (von/bis) unfallbedingt repariert wurde und deshalb auch nicht genutzt werden konnte. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass Sie infolge der Reparatur tatsächlich auf das Fahrzeug verzichten mussten. Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht |