28.02.2012
Hilfe bei der Unfallregulierung
Schwere Verkehrsunfälle
Hilfe bei der Unfallregulierung
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden an einem älteren Gebrauchtwagen ist die Nutzungsausfallentschädigung auf den Zeitraum der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges beschränkt. Kauft sich der Geschädigte ein Neufahrzeug, was zu einer neun Tage längeren Ausfallzeit führt, hat der Geschädigte dies entschädigungslos hinzunehmen (LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29.07.2010, 15 S 49/10).
Was aber gilt, wenn der Sachverständige die voraussichtliche Reparaturdauer mit fünf Arbeitstagen angibt, die Werkstatt aber wesentlich mehr Zeit benötigt und dem Geschädigten für diesen Zeitraum einen Mietwagen zur Verfügung stellt?