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Tibiakopf-Fraktur: 25.000 Euro

30.03.2021

Die 1938 geborene Rentnerin ging bei Grün über eine Fußgängerampel. Nachdem sie 3 bis 4 Schritte gegangen war, wurde sie von einem links abbiegenden Geländewagen frontal erfasst und durch die Luft geschleudert. Sie schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf. Durch die Kollision erlitt sie eine laterale Tibiakopftrümmerfraktur links, eine Fraktur des Lendenwirbels L4 und ein großes Hämatom am Hinterkopf, das sich in der Folgezeit infizierte. Noch am Unfalltag erfolgte eine offene Reposition mit Osteosynthese der Fraktur der Tibia. 10 Tage nach dem Unfall musste das Hämatom am Hinterkopf chirurgisch saniert werden, weil es sich infiziert hatte. Da sich eine unveränderte Wirbelkörperhöhe des frakturierten Lendenwirbelkörpers (LWK 4) zeigte, musste dieser Bruch nicht operativ versorgt werden.

Vor dem Unfall war die Rentnerin absolut selbständig und versorgte sich komplett selbst. Sie erledigte sämtliche Einkäufe zu Fuß. Durch Einschaltung eines Reha-Dienstes, der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wurde, konnte erreicht werden, dass die Mandantin nach umfangreichen Rehabilitationsmaßnahmen wieder in ihre Wohnung zurückkehren konnte. Es bestanden allerdings Schmerzen nach längerem Stehen im linken Bein und im Rücken. Von einer Entfernung des Metalls im linken Unterschenkel wurde aufgrund einer bestehenden Herzerkrankung abgesehen. Zwei Jahre nach dem Unfall gab die Mandantin an, sie komme in ihrem Haushalt und bei ihrer eigenen Versorgung "gut zurecht". Aufgrund der immer noch bestehenden Schmerzen sei alles lediglich zeitaufwendiger als vor den Verletzungen.

Die Case-Managerin, welche die Rehabilitation begleitete, kam im Januar 2021 zu dem Ergebnis, dass unfallbedingt noch eine leicht eingeschränkte Gehfähigkeit bestünde, leichte Rückenschmerzen im Bereich der ehemaligen LWS-Fraktur. Die Mandantin sei bei der Verrichtung von Haushaltstätigkeiten noch leicht eingeschränkt. Das linke Bein könne bereits seit einem Jahr nach dem Unfall wieder voll belastet werden.

Für die unfallbedingten Verletzungen und den Haushaltsführungsschaden sowie sämtliche weiteren möglichen Zukunftsfolgen habe ich mit der Haftpflichtversicherung einen Betrag in Höhe von insgesamt 25.000 Euro zur endgültigen Erledigung ausgehandelt, weil die Mandantin aufgrund ihres Alters eine schnelle Regulierung wünschte. Die Versicherung hat zudem meine kompletten Gebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr und einer 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Erledigungswert von 25.000 Euro übernommen.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Medizinrecht

 
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