Mit Abfindungserklärung vom 30.12.2024 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meinen Mandanten insgesamt 33.500 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche zu zahlen.
Der 1954 geborene Rentner wurde als Fußgänger von...
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 03.09.2024 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu...
Mit Urteil vom 08.01.2024 hat das Landgericht Düsseldorf eine Kfz-Haftpflichtversicherung verurteilt, an meinen Mandanten 35.173,10 Euro und Zinsen zu zahlen.
Der 1984 geborene Mandant hatte 1998 mit seinem Motorrad einen schweren...
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 04.05.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrer verpflichtet, an meinen Mandanten einen Betrag in Höhe von 10.610,91 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Der 1956 geborene Rentner fuhr mit seiner Ehefrau als Radfahrer auf einem Radweg auf der falschen Seite. An einer Einmündung einer Straße, über welche der Radweg führte, wartete ein PKW, um auf die Hauptstraße aufzufahren.
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 24.03.2023 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin zur endgültigen Abfindung einen Betrag in Höhe von 10.322,18 Euro zu zahlen.
Die 1977 geborene Hausfrau ging zusammen mit ihrem Ehemann auf dem Bürgersteig spazieren. Aus der Gegenrichtung kam den Eheleuten ein PKW entgegen. Dieser fuhr plötzlich mit unverminderter Geschwindigkeit von der Fahrbahn auf den Bürgersteig.
Mit Vergleich vom 07.12.2022 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an den Sohn meines verstorbenen Mandanten als Erben eine Gesamtabfindung in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen.
Der 1935 geborene Rentner ging durch den Ausgang eines Parks, an dem sich Parkplätze quer zur Parkausfahrt befanden. Der Mandant musste einen vorwärts eingeparkten Kleintransporter passieren. Plötzlich spürte er einen Schlag im Rücken
Mit Vergleich vom 12.01.2023 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meine Mandantin 20.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Die 1948 geborene Rentnerin überquerte eine Fußgängerampel. Als diese fast die gegenüberliegende Seite des Bürgersteigs erreicht hatte, sah sie einen links abbiegenden PKW auf sich zufahren.
Mit Vergleich vom 11.11.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten insgesamt 40.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Der 1975 geborene Angestellte befuhr mit seinem Rad einen zweispurigen Radweg. Auf diesem Radweg kreuzt eine Straße. Der PKW-Fahrer war gegenüber dem Mandanten wartepflichtig. Er nahm ihm die Vorfahrt und fuhr ihm von links gegen das Vorderrad.
Mit Vergleich vom 29.04.2022 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung eines PKW-Fahrers verpflichtet, an meine Mandantin 16.475,75 Euro zu zahlen.
Die 1949 geborene Rentnerin musste auf einem Bürgersteig an einer Parkplatzausfahrt vorbeigehen. Als sie sich bereits am Ende der Zufahrt befand und diese fast komplett passiert hatte, fuhr ihr beim Ausfahren vom Parkplatz der Fahrer eines PKWs gegen ihren linken Fuß.
Tod des Ehemannes: 33.690 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 01.08.2022 hat sich die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 33.690 Euro zu zahlen.
Der 1946 geborene Ehemann der Mandantin wurde in einem Kreisverkehr als Radfahrer von einem einfahrenden PKW angefahren und schlug mit dem Kopf auf die Fahrbahn auf.