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16.05.2013

Radunfall: 25.000,00 €

Schwere Verkehrsunfälle

Radunfall: 25.000 Euro Mit außergerichtlichem Vergleich vom 26.04.2013 hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung an meinen Mandanten einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gezahlt.

08.05.2013

Gefährliche Körperverletzung: 20.000,00 €

Schwere Verkehrsunfälle

  Körperverletzung: 20.000 Euro Ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro hat das Landgericht Dortmund meinem Mandanten nach einer vorsätzlichen Körperverletzung vom 22.01.2012 zugesprochen. Ebenso hat es den Täter verpflichtet, alle gegenwärtigen und zukünftigen Schäden aus der vorsätzlichen Körperverletzung zu ersetzen.

26.04.2013

Fahrerflucht: Keine automatische Leistungsfreiheit

Schwere Verkehrsunfälle

Fahrerflucht: Keine automatische Leistungsfreiheit Entfernt sich der Unfallverursacher vom Unfallort, nachdem er einen Zettel mit seinen Daten unter dem Scheibenwischer des gegnerischen Fahrzeuges platziert hat und faxt anschließend eine Unfallmeldung an seine Haftpflichtversicherung, führt dies nicht automatisch zur Leistungsfreiheit der Kfz-Haftpflichtversicherung.

26.04.2013

Besuchskosten Krankenhaus

Schwere Verkehrsunfälle

Besuchskosten Krankenhaus Besuchskosten im Krankenhaus sind zu erstatten, wenn sie wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilbehandlungskosten des Verletzten entstanden sind (OLG Naumburg NZV 2011, 342; OLG Köln r + s 1989, 400).

07.01.2013

Fahranfänger aufgepasst

Schwere Verkehrsunfälle

Fahranfänger aufgepasst Wer seine Fahrerlaubnis erstmalig erwirbt, erhält diese für den Zeitraum von zwei Jahren nur auf Probe; § 2 a Abs. 1 Satz 1 StVG. Bis auf die Fahrerlaubnisklassen M, L und T müssen sich deshalb Fahranfänger einer zweijährigen Bewährungsphase/Probezeit unterziehen; § 32 FeV.

19.10.2012

§ 315 c StGB: Nur bei Unfall wegen Trunkenheit

Schwere Verkehrsunfälle

§ 315 c StGB: Nur bei Unfall wegen Trunkenheit Das Amtsgericht Unna hat am 4. Oktober 2012 in der Hauptverhandlung das Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingestellt, weil weder der Pflichtwidrigkeitszusammenhang des § 315 c Abs. 1 a StGB, noch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 316 StGB nachgewiesen werden konnten.

10.10.2012

Autounfall: Fehler kosten Geld

Schwere Verkehrsunfälle

Autounfall: Fehler kosten Geld   Immer wieder stellen wir nach einem Blechschaden fest, dass sich viele Mandanten falsch verhalten. Selbstverständlich muss zuerst die Unfallstelle abgesichert werden, um weitere schwere Nachfolgeunfälle zu verhindern. Halten Sie anschließend die Endstellung der Fahrzeuge umgehend per Foto fest.

27.09.2012

ProViDa 2000: Unverwertbarkeit der Messung

Schwere Verkehrsunfälle

ProViDa 2000: Unverwertbarkeit der Messung Das Amtsgericht Meschede hat mit Beschluss vom 07.05.2012 das Bußgeldverfahren gegen einen Betroffenen wegen der Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät ProViDa 2000 nach § 47 OWiG eingestellt.

12.06.2012

Das neue Fahreignungsregister

Schwere Verkehrsunfälle

Das neue Fahreignungsregister Das bisherige Verkehrszentralregister soll durch das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) abgelöst werden. Damit entfallen das sogenannte Fahreignungsbewertungssystem und das mehrfache Täterpunktesystem. In dem neuen Fahreignungsregister sind drei Stufen installiert, die auf einem sogenannten Punktetacho abgebildet werden. Beim Punktestand von 0 – 3 wird eine Vormerkung des Fahrerlaubnisinhabers ohne weitere Maßnahmen vorgenommen. Wer 4 oder 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und Information über das Fahreignungsbewertungssystem (Stufe 1). Bei 6 – 7 Punkten erfolgen eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (Stufe 2). Erreicht der Autofahrer 8 Punkte oder mehr wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen (Stufe 3).

28.02.2012

Hilfe bei der Unfallregulierung

Schwere Verkehrsunfälle

Hilfe bei der Unfallregulierung Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden an einem älteren Gebrauchtwagen ist die Nutzungsausfallentschädigung auf den Zeitraum der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges beschränkt. Kauft sich der Geschädigte ein Neufahrzeug, was zu einer neun Tage längeren Ausfallzeit führt, hat der Geschädigte dies entschädigungslos hinzunehmen (LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29.07.2010, 15 S 49/10). Was aber gilt, wenn der Sachverständige die voraussichtliche Reparaturdauer mit fünf Arbeitstagen angibt, die Werkstatt aber wesentlich mehr Zeit benötigt und dem Geschädigten für diesen Zeitraum einen Mietwagen zur Verfügung stellt?

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