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Radunfall: 25.000,00 €

16.05.2013

Der 33-jährige Bäckergeselle war mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit von einem PKW angefahren worden und schwer gestürzt. Er zog sich an der rechten Schulter eine AC-Gelenksprengung Rockwood III (ICD 10) zu, die dreimal operiert werden musste. Arbeitsunfähigkeit bestand vom 12.12.2011 bis 23.01.2012 sowie vom 11.07.2012 bis 31.12.2012. In der Abfindung waren mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld, Verdienstschaden im Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit sowie Haushaltsführungsschaden enthalten. Mögliche Spätschäden aufgrund der Schulterverletzung rechts sind komplett durch die zuständige Berufsgenossenschaft ebenso wie ein Verdienstschaden gesichert, da es sich um einen Arbeitsunfall handelte.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 

 

 
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