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Autounfall: Fehler kosten Geld

10.10.2012

 

Da heute fast jeder über ein Handy verfügt, sollten Sie zahlreiche Fotos aus allen möglichen Richtungen auf die Unfallstelle machen. Rufen Sie in jedem Fall die Polizei und lassen die Fahrzeuge zur Sicherung der Beweise bis zum Eintreffen der Polizei stehen. Ansonsten verschlechtern Sie die Beweissituation. Nur die Beamten können dem Gericht als Zeugen bestätigen, wie die Fahrzeuge vorgefunden worden sind. Lassen Sie sich sämtliche Daten des Unfallgegners aushändigen: Kennzeichen, Kfz-Haftpflichtversicherung, Versicherungsscheinnummer, Halter des Fahrzeuges und den Namen des Fahrers mit vollständiger Anschrift.

Lassen Sie sich nicht vom Unfallgegner überreden, die Angelegenheit "so zu regeln". Lassen Sie sich nicht auf irgendwelche Pauschalzahlungen ein, die Ihnen der Gegner anbietet. Die Erfahrung zeigt, dass selbst "einfache Blechschäden" nicht unter 1.500,00 € bis 2.000,00 € zu reparieren sind. Nur ein Sachverständiger kann feststellen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist.

Falls die Möglichkeit besteht, dass Sie den Unfall verursacht haben: Keine Erklärung zur Schuldsituation. Berufen Sie sich gegenüber der Polizei auf Ihr Aussageverweigerungsrecht und suchen umgehend einen Anwalt auf. Dieser wird nach Einsicht in die Ermittlungsakten prüfen, ob Sie ein Verschulden oder Mitverschulden trifft.

Auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben: Sie müssen den Unfall unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass sich Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Schadensfalles auf Leistungsfreiheit in vertraglich vereinbarter Höhe beruft.

Ist die Schuldfrage klar, besteht kein Grund, vorschnell das eigene Auto in einer Kfz-Werkstatt reparieren zu lassen und sich einen Leihwagen zu nehmen. Die Kfz-Werkstatt muss nämlich nicht warten, bis die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert hat. Möglicherweise verzögert sich die Schadensregulierung um Monate. Die Kfz-Werkstatt will aber umgehend das Geld für die durchgeführte Reparatur des Fahrzeuges.

Lassen Sie sich nicht von einer Kfz-Werkstatt ungeprüft einen Leihwagen andrehen. Dieses geschieht häufig mit dem Hinweis, es werde von der Werkstatt aus "alles geregelt". Die Haftpflichtversicherungen machen aber konkrete Vorgaben, dass der Geschädigte eine genaue Prüfung vornehmen muss, wie teuer ein Mietwagen sein darf. Haben Sie sich einen zu teuren Mietwagen aufdrängen lassen, bleiben Sie möglicherweise auf einem Teil der Kosten sitzen. Ohnehin ist zu überlegen, ob Sie nicht lieber den sogenannten Nutzungsausfall in Anspruch nehmen, um hiermit eine Finanzierungslücke abzudecken.

Bei Verletzungen sollten Sie umgehend einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, um die Verletzungen zu dokumentieren. Fertigen Sie Fotos von sämtlichen blauen Flecken, Narben, Operationswunden. Sorgen Sie dafür, dass der Arzt sämtliche Verletzungsfolgen ordnungsgemäß dokumentiert.

Wichtig aber in jedem Fall: Sofort nach dem Unfall zum Anwalt. Nur so können Sie sichergehen, dass die hoch spezialisierten Sachbearbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung Ihnen auch die Beträge auszahlen, die Ihnen tatsächlich zustehen.

(Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht)

 

 
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