E-Mail 02303 9830-811

18.07.2014

Verschulden Radfahrer

Schwere Verkehrsunfälle

Alleiniges Verschulden Radfahrer bei Verkehrsunfall Fährt ein Radfahrer von einem rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg in die Fahrbahn ein, um sofort nach links abzubiegen und kommt es zum Unfall mit einem auf der Fahrbahn geradeaus fahrenden PKW, überwiegt das Mitverschulden des Radfahrers so stark, dass sogar die einfache Betriebsgefahr des PKWs dahinter vollständig zurücktritt. Er kann vom Autofahrer keinen Schadensersatz verlangen, weil sein Fahrverhalten grob pflichtwidrig und schlechthin nicht zu entschuldigen ist. (LG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.14, AZ: 4 U 59/13) Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

05.06.2014

Vorsätzliche Körperverletzung: 5.500,00 €

Schwere Verkehrsunfälle

Körperverletzung Polizist: 5.500 Euro Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.04.2014 hat sich ein Täter verpflichtet, an meinen Mandanten einen Abfindungsbetrag von 5.500 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.

07.05.2014

Thoraxprellung mit Sternum- und Rippenfraktur: 20.000,00 €

Schwere Verkehrsunfälle

Autobahnunfall: 20.000 Euro Mit gerichtlichem Vergleich vom 17.10.2012 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meinen Mandanten 20.000 Euro und eine 1,5 Geschäftsgebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 17.08.2010 zu zahlen.

14.03.2014

Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall

Schwere Verkehrsunfälle

Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall Nutzungsausfall für Ihr Fahrzeug können Sie nur dann geltend machen, wenn Sie ihr Fahrzeug tatsächlich repariert haben. Diesen Nachweis können Sie auf dreierlei Weise erbringen: Der Kfz-Sachverständige kann eine Nachbesichtigung vornehmen, wenn er den Schaden zuvor unrepariert besichtigt hat.

19.05.2014

Knieverletzung bei Radunfall: 8.000,00 €

Schwere Verkehrsunfälle

Knieverletzung bei Radunfall: 8.000 Euro Mit Vergleich vom 30.04.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten zur Erledigung sämtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld und Zukunftsschaden) einen Betrag in Höhe von 8.000 Euro und außergerichtliche Gebühren (1,5-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert von 8.000 Euro) zu zahlen.

26.05.2014

Fußgänger überfahren: 12.000,00 €

Schwere Verkehrsunfälle

Fußgänger überfahren: 12.000 Euro Mit Urteil vom 19.02.2014 hat das Landgericht Dortmund entschieden, dass meinem Mandanten nach einem Verkehrsunfall vom 16.02.2007 bei 100 %iger Haftung des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zusteht.

05.06.2014

Fahrradsturz durch Hund: 4.444,00 €

Schwere Verkehrsunfälle

Fahrradsturz durch Hund: 4.444 Euro Mit Abfindungserklärung vom 14.03.2014 hat sich eine Hundehaftpflichtversicherung verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 8.428 Euro plus eine 1,5-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.

25.04.2014

Autobahnunfall: Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden

Schwere Verkehrsunfälle

Anscheinsbeweis bei Autobahnunfall Kommt es im Bereich eines Beschleunigungsstreifens, an dessen Stelle beide Haupt-Fahrspuren wegen einer Baustelle nach rechts verschwenkt wurden, zu einer seitlichen Kollision zweier Fahrzeuge, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Auffahrende die Vorfahrt des sich bereits auf der Autobahn befindlichen Fahrers verletzt hat.

13.07.2015

Radunfall mit Fußgänger: 10.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Radunfall mit Fußgänger: 10.000 Euro Mit außergerichtlichem Vergleich vom 11. Januar 2015 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Radfahrers verpflichtet, meiner Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 10.000 Euro (7.500 Euro Schmerzensgeld/2.500 Euro Zukunftsschäden) sowie die außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

16.03.2015

Motorrad-Unfall: 125.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Motorrad-Unfall: 125.000 Euro Mit Urteil vom 11.12.2014 hat das Landgericht Essen die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verurteilt, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro und Zinsen seit dem 30.04.2010 zu zahlen. Ebenso ist die Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung eines eigenen Haftungsanteils des Mandanten von 25 % mit einer Quote 75 % verpflichtet, alle weiteren materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall zu zahlen.

1 2 3 4 [5] 6 7 8 9