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18.02.2015

Motorradunfall: PTBS anerkannt

Schwere Verkehrsunfälle

Motorradunfall: PTBS anerkannt Mit Urteil vom 30.06.2014 hat das Landgericht Hannover die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an meinen Mandanten 54.388,19 Euro und Zinsen seit dem Jahre 2007 für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden zahlen.

30.12.2014

Sturz in der Fußgängerzone: 1.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Sturz in Fußgängerzone: 1.000 Euro Mit gerichtlichem Vergleich vom 11.09.2014 hat sich die Stadt Kassel verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen.

11.12.2014

Unfalltod: 2.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Unfalltod: 2.000 Euro Mit außergerichtlichem Vergleich vom 19.11.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers verpflichtet, an die Witwe eines bei einem Unfall getöteten Motorradfahrers 2.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der am 08.05.1962 geborene Ehemann der Mandantin wurde am 13.03.2012 als Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall schwerst verletzt.

07.10.2014

Autounfall: Verbringungskosten sind zu erstatten

Schwere Verkehrsunfälle

Verbringungskosten sind zu erstatten Als Geschädigter sind Sie nach einem Verkehrsunfall berechtigt, die fiktiven Kosten einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt auf Gutachtenbasis gegenüber dem Unfallverursacher abzurechnen. Zu dem grundsätzlich erforderlichen Instandsetzungsaufwand gehört auch der sogenannte UPE-Aufschlag auf die Ersatzteilkosten.

10.09.2014

Radweg nicht genutzt: 1/4 Mitverschulden

Schwere Verkehrsunfälle

  Radweg nicht genutzt: 1/4 Mitverschulden Radfahrer haben den für sie eingerichteten Radweg zu benutzen. Wird ein Radfahrer schwer verletzt, weil ihm ein Linksabbieger die Vorfahrt nimmt, als er rechts auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg geradeaus weiterfährt, ist ihm 1/4 Mitverschulden anzurechnen.

08.09.2014

HWS-Distorsion und Thoraxprellung: 2.000 Euro Schmerzensgeld

Schwere Verkehrsunfälle

  HWS-Distorsion: 2.000 Euro Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 12.08.2014 entschieden, dass ein Unfallverursacher an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen hat. Ebenso ist er verpflichtet, dem Mandanten alle zukünftigen Schäden aus dem Unfallereignis zu zahlen.

22.08.2014

Ablesen der Uhrzeit vom Handy kostet 1 Punkt

Schwere Verkehrsunfälle

  Ablesen der Uhrzeit vom Handy kostet 1 Punkt Auch das Ablesen der Uhrzeit vom Mobiltelefon stellt einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO dar und kostet 40,00 € und 1 Punkt. Es liegt immer eine verbotswidrige Benutzung des Handys während der Fahrt im Auto vor, wenn die Handlung des Betroffenen einen Bezug zu einer Funktion des Handys hat. Nicht erfasst werden lediglich Handlungen, die keinen Zusammenhang mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Handys aufweisen, wie z.B. das bloße Aufheben und das Umlagern. (Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.02.2014, AZ: 1 SsRs 1/14) Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

07.08.2014

Knieprothese nach Unfall: 20.000 Euro

Schwere Verkehrsunfälle

Knieprothese nach Unfall: 20.000 Euro Mit Urteil vom 13.06.2014 hat das Oberlandesgericht Hamm die Haftpflichtversicherung einer Autofahrerin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen.

18.07.2014

Verschulden Radfahrer

Schwere Verkehrsunfälle

Alleiniges Verschulden Radfahrer bei Verkehrsunfall Fährt ein Radfahrer von einem rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg in die Fahrbahn ein, um sofort nach links abzubiegen und kommt es zum Unfall mit einem auf der Fahrbahn geradeaus fahrenden PKW, überwiegt das Mitverschulden des Radfahrers so stark, dass sogar die einfache Betriebsgefahr des PKWs dahinter vollständig zurücktritt. Er kann vom Autofahrer keinen Schadensersatz verlangen, weil sein Fahrverhalten grob pflichtwidrig und schlechthin nicht zu entschuldigen ist. (LG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.14, AZ: 4 U 59/13) Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

10.06.2014

Motorradunfall

Schwere Verkehrsunfälle

Werden Sie bei einem Unfall mit Ihrem Motorrad schwer verletzt, müssen zu Ihrer finanziellen Absicherung schnell Ihre Schadensersatzansprüche reguliert werden. Zur Klärung der Schuldfrage hole ich über kompetente Sachverständige ein Gutachten zum Unfallhergang ein. Oberste Priorität hat die außergerichtliche Zahlung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Schäden am Motorrad und Sachverständigenkosten. Damit Sie so schnell wie möglich wieder nach einem Unfall arbeitsfähig werden, vermittele ich Ihnen umgehend einen Rehabilitationsdienst. Dieser unterstützt Sie in allen Fragen der medizinischen Rehabilitation und bei der Bewältigung psychischer Schäden. Die Kosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Ich lege großen Wert auf die psychischen Unfallfolgen. Denn: Viele Motorradfahrer haben nach schweren Unfällen nicht nur körperliche Behinderungen, sondern auch unfallbedingte depressive Störungen oder eine posttraumatische Belastungsstörung. Für schnelle und kompetente Hilfe nach Ihrem Motorradunfall: 02303/9830-811.

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