Radweg nicht genutzt: 1/4 Mitverschulden
10.09.2014
Das hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil vom 04.07.2014 entschieden. Der Kläger hätte den Radweg benutzen müssen. Dann wäre der Unfall vermieden worden. Radwege dienten der Entmischung des Verkehrs und dem Schutz der Radfahrer. Zwar habe der Autofahrer den Unfall schuldhaft verursacht. Dem Radfahrer sei aber ein Mitverschulden zu 1/4 anzurechnen. Gründe, die es ihm erlaubt hätten, z.B. wegen des schlechten Zustandes des Radweges, auf der Fahrbahn zu fahren, hätten nicht vorgelegen. (OLG München, Urteil vom 04.07.2014, AZ: 10 U 4997/13) Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht |