HWS-Distorsion und Thoraxprellung: 2.000 Euro Schmerzensgeld
08.09.2014
Durch eine Vorfahrtsverletzung des Unfallverursachers erlitt der Kläger in seinem PKW eine schmerzhafte HWS-Distorsion, eine Gehirnerschütterung sowie eine BWS-/Thoraxprellung. Er wurde am 17.10. bis 21.10.2013 stationär behandelt, Arbeitsunfähigkeit bestand vom 17.10.2013 bis 28.12.2013. Der Mandant litt unter starken Schmerzen im Brust- und Halswirbelbereich sowie beim Atmen und Husten. Auch heute habe er noch Schmerzen im Bereich beider Schultern. Diese Schmerzen hätten zwar bereits vorher bestanden, aber nicht so stark. Zudem habe er immer noch psychische Probleme, im Straßenverkehr in eine Kreuzung hineinzufahren. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes hat das Amtsgericht die durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesenen Verletzungen berücksichtigt und erhöhend ausgeführt, dass sich der Mandant in stationärer Behandlung befunden hat. Zwar habe der Mandant bereits an einer Vorerkrankung der Schultern gelitten, diese seien aber durch das Unfallereignis verstärkt worden. Unter Berücksichtigung des Grades des Verschuldens und dem Regulierungsverhalten der beklagten Haftpflichtversicherung sei ein Schmerzensgeld von insgesamt 2.000 Euro angemessen, aber auch ausreichend. (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 12.08.2014, AZ: 425 C 1478/14) Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht |