Alleiniges Verschulden Radfahrer bei Verkehrsunfall
Fährt ein Radfahrer von einem rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Radweg in die Fahrbahn ein, um sofort nach links abzubiegen und kommt es zum Unfall mit einem auf der Fahrbahn geradeaus fahrenden PKW, überwiegt das Mitverschulden des Radfahrers so stark, dass sogar die einfache Betriebsgefahr des PKWs dahinter vollständig zurücktritt. Er kann vom Autofahrer keinen Schadensersatz verlangen, weil sein Fahrverhalten grob pflichtwidrig und schlechthin nicht zu entschuldigen ist. (LG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.14, AZ: 4 U 59/13)
Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht
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