Gefährliche Körperverletzung: 20.000,00 €
08.05.2013
Der Beklagte war dem Mandanten von hinten mit voller Wucht gegen das rechte Bein gesprungen. Der Altenpfleger zog sich hierbei eine Außenknöchelfraktur des Sprunggelenkes, eine InnenbandRuptur und eine VolkmannRuptur zu. Er musste zweimal stationär behandelt werden. Der Bruch wurde operativ wieder gerichtet. Der Mandant war von Januar 2012 bis November 2012 arbeitsunfähig. Im Februar 2013 wurde das eingesetzte Metall aus dem rechten Bein entfernt. (LG Dortmund, Urteil vom 10.04.2013, AZ: 3 O 76/13) Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht
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