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Fraktur Oberschenkel: 33.500 Euro

07.02.2025

Mit Abfindungserklärung vom 30.12.2024 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, an meinen Mandanten insgesamt 33.500 Euro zur Abgeltung aller Ansprüche zu zahlen.

Der 1954 geborene Rentner wurde als Fußgänger von einem PKW angefahren, der rückwärts aus einer Parklücke fuhr. Durch die Kollision erlitt er sich eine periprothetische, mehrfragmentäre distale Femurfraktur rechts bei liegender Knie-TEP. Die Fraktur musste operativ versorgt werden. Vor dem Unfall ging er ohne Gehhilfen und hatte keine Probleme beim selbständigen Gehen. Seit dem Unfall leidet der Mandant unter nicht unerheblichen Schmerzen im rechten Bein, er kann nur noch am Rollator gehen. In seiner Wohnung kann er zwar ohne Gehhilfen von einem Zimmer ins andere gehen, humpelt jedoch. Vor meiner Einschaltung hatte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine Abfindung des vom Amtsgericht betreuten Mandanten in Höhe von 10.000 Euro angeboten. Es bestünde eine Abgrenzungsproblematik der unfallbedingten Verletzungen zu den degenerativen Vorschäden am rechten Knie, da auch diese das Gangbild beeinflussen würden.

Nach langen außergerichtlichen Verhandlungen und Einholung weiterer ärztlicher Berichte konnte eine vergleichsweise Lösung in Höhe von insgesamt 33.500 Euro erzielt werden. Das Betreuungsgericht hat diesem Vergleichsabschluss zur endgültigen Abfindung zugestimmt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung hat auch meine außergerichtliche Gebühren übernommen.

Christian Koch
Fachanwalt für Verkehrsrecht & Medizinrecht

 

 
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