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Fußgängerunfall: 16.475,75 Euro

25.10.2022

Durch die Kollision geriet die Mandantin aus dem Gleichgewicht und stürzte mit ihrer rechten Körperseite auf den Bürgersteig. Sie zog sich durch den Sturz auf den rechten Ellenbogen eine Fraktur von Radius und Ulna und eine Olekranonfraktur rechts (des Radiusköpfchens) zu. Aufgrund der Verletzung des Radiuskopfes musste der Mandantin eine Radiuskopfprothese operativ eingebaut werden.

Nach der Operation wurde der rechten Ellenbogen mit einer Epico-RON-Schiene fast zwei Monate komplett ruhiggestellt. Nach dem Unfall hatte die Mandantin auch nach der Operation starke Schmerzen im gesamten rechten Arm. Diese Schmerzen persistierten tagsüber permanent, nachts zeitweise über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen. Der rechte Arm musste nachts erhöht gelagert werden, was zu erheblichen Schlafstörungen auch aufgrund der Schmerzen führte.

Ich hatte ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 12.000 Euro gefordert (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2012, AZ: 14 U 82/11 = 10.000 Euro für Ellenbogenfraktur; OLG München, Urteil vom 16.02.2012, AZ: 1 U 1030/11 = 93,64 15.000 Euro für Ellenbogenfraktur). Weil die Mandantin als Rechtshänderin nach dem Unfall nicht unerheblich in ihrem 2-Personen-Haushalt beeinträchtigt war, habe ich Haushaltsführungsschaden für insgesamt vier Monate in Höhe von 5.739,06 Euro geltend gemacht. Hinzu kamen weitere materielle Schäden in Form von Fahrtkosten und Zuzahlungen für Medikamente.

Mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners habe ich mich auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro, auf die Zahlung des Haushaltsführungsschadens in Höhe von insgesamt 5.000 Euro sowie zur Zahlung weitere materieller Schäden in Höhe von 1.475,75 Euro geeinigt. Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers hat auch meine anwaltlichen Gebühren mit einer 1,5-Geschäftsgebühr und einer 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Gesamterledigungswert übernommen.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Medizinrecht

 
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