Wichtiger Hinweis zur Punktereform
20.02.2014
Laufende Bußgeldverfahren sind also - sinnvollerweise mit anwaltlicher Hilfe - so weit zu verzögern, dass sie erst nach dem 01.05.2014 eingetragen werden. Dann wird die Löschung der alten Punkte nach der Gesetzesänderung nicht mehr gehemmt. Bei Eintragungen von Ordnungswidrigkeiten ab 01.05.2014 gilt eine Tilgungsfrist von 2,5 Jahren bei einfachen, von 5 Jahren bei groben Verstößen. Ist eine Ersteintragung insgesamt nicht zu verhindern, sollte ein Punkteeintrag vor dem 01.05.2014 wegen der kürzeren Tilgungsfrist von noch 2 Jahren angestrebt werden. Alle derzeit noch bestehenden Punkteabbaumöglichkeiten entfallen aber zum 01.05.2014! Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht |