Radunfall mit Fußgänger: 10.000 Euro
13.07.2015
Die am 04. Dezember 1962 geborene Angestellte joggte auf dem Ruhrtalweg aus Geiseke in Richtung Schwerte. Sie befand sich auf der rechten Seite des Weges in Richtung Schwerte. Im Rahmen eines Triathlon-Trainings fuhr der Unfallverursacher mit seinem Fahrrad aufgrund völlig unangepasster Geschwindigkeit von hinten in die Mandantin hinein. Sie wurde durch die Wucht des Aufpralls nach vorne geschleudert und schlug mit dem Hinterkopf und der linken Schulter auf den Asphalt auf. Sie erlitt eine linksseitige Clavikulafraktur, Prellungen mit Schürfwunden am linken Ellenbogen und Unterarm. Am 12. Juni 2013 erfolge eine operative Revision der Klavikulafraktur und Stabilisierung mittels winkelstabiler Plattenosteosynthese. Die Mandantin wurde am 15. Oktober 2013 aus der stationären Behandlung entlassen. Erneute stationäre Behandlung vom 03. Februar bis 04. Februar 2014 zur operativen Metallentfernung. Die weitere Behandlung erfolgte im Anschluss durch den Hausarzt. Die Mandantin klagt auch nach Abschluss der Behandlung am 16. Februar 2014 über eine Berührungsempfindlichkeit im Narbenbereich an der linken Schulter. Sie kann keinen Rucksack tragen. Längere Radtouren seien nur mit häufigen Unterbrechungen möglich. Wetterabhängig verspüre sie zeitweise Schmerzen in der linken Schulterregion. Bei der abschließenden Untersuchung im September 2013 wurde vom Sachverständigen ein regelrechter Befund der Knochen- und Gelenkstrukturen des Schultergelenkes befundet. Er attestierte ihr noch eine leichte Einschränkung bei täglichen und sportlichen Aktivitäten sowie eine messbare Minderung der Muskulatur am linken Ober- und Unterarm. Neben dem Schmerzensgeld und dem Zukunftsschaden zahlte die Haftpflichtversicherung des Radfahrers auch Haushaltsführungsschaden und weitere materielle Positionen im Rahmen der Heilbehandlung. Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht |