Nach dem Tod ihres Vaters hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung am 01.03.2021 an meine Mandantin 5.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren gezahlt.
Mit Vergleich vom 29.07.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses verpflichtet, an diesen 11.500 Euro sowie meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren komplett zu zahlen.
Mit Vergleich vom 14.12.2021 hat sich eine Kfz-Versicherung verpflichtet, an meine Mandantin 45.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Die 1964 geborene Angestellte wurde beim Überqueren einer grünen Fußgängerampel von einem abbiegenden PKW erfasst, weil der Fahrer sie übersehen hatte.