Unfalltod der Freundin: 30.000 Euro
Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers hat sich mit außergerichtlichem Vergleich vom 05.07.2013 bereit erklärt, an meinen Mandanten einen Gesamterledigungsbetrag in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen.
Prostatakrebs übersehen: 25.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 13.05.2013 hat sich ein Urologe verpflichtet, an meinen Mandanten 25.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schäden aus der Behandlung in den Jahren 2006 und 2007 zu zahlen.
Aufklärungsfehler: 2.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 01.03.2013 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 2.000 Euro und eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren aus dem Erledigungswert von 2.000 Euro zu zahlen. Dies zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.
Unbehandelte Nervenlaesion: 65.000 Euro
Die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses hat sich am 02.04.2013 mit außergerichtlichem Vergleich verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung von 65.000 Euro zu zahlen. Dieses zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche. Der am 19.03.1961 geborene Drahtzieher schnitt sich am 26.12.2010 bei Küchenarbeiten mit dem Messer in die Finger der rechten Hand D4 und D5 (kleiner Finger und Ringfinger).
Keine Befangenheit des Richters bei Vorbefassung
Ist ein Richter am Landgericht als Einzelrichter für die Bearbeitung eines Zivilprozesses tätig und hat zuvor in derselben Angelegenheit an der Strafverhandlung als Mitglied der Schwurgerichtskammer teilgenommen, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit. Das hat das Landgericht Hechingen mit Beschluss vom 26.06.2013 entschieden und das Befangenheitsgesuch der gegnerischen Rechtsanwälte zurückgewiesen.
Harnleiter durchtrennt: 200.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 26.07.2013 hat sich ein Herner Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen.
Hallux Valgus-OP: 17.500 Euro
Mit Vergleich vom 04.07.2013 hat sich die Haftpflichtversicherung einer Orthopädischen Gemeinschaftspraxis verpflichtet, an unsere Mandantin zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche einen Betrag in Höhe von 17.500 Euro und außergerichtliche Anwaltsgebühren zu zahlen.
Falsches Beschleifen der Zähne: 4.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 16.04.2013 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung von 4.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe einer 2,0 Geschäfts-Gebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus der zahnprothetischen Behandlung zu zahlen.
Fehlerhafter Brustaufbau: 35.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 07.08.2013 hat sich ein Krankenhaus in Bergisch Gladbach verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag von 35.000 Euro zum Ausgleich aller gegenseitigen Ansprüche zu zahlen. Bei der am 09.11.1943 geborenen Mandantin wurde aufgrund des invasiven duktalen Mammakarzinoms am 19.07.2006 eine brusterhaltende Operation durchgeführt.
Falsche Knieprothese: 7.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 21.08.2013 hat sich ein Hagener Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 7.500 Euro zu zahlen.