Mit Vergleich vom 19.11.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 25.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Der 1985 geborene Angestellte erlitt bei einem Unfall einen Riss des vorderen Kreuzbandes im linken Kniegelenk und einen Meniskusriss.
Mit Urteil vom 06.11.2020 ist ein Universitätsklinikum verurteilt worden, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Die Klinik muss auch meine anwaltlichen Gebühren bezahlen. Der 1967 geborene Selbständige war privat versichert.
Mit Vergleich vom 01.10.2020 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Allgemeinarztes verpflichtet, an meine Mandantin 1.800 Euro und die außergerichtlichen Gebühren zu zahlen. Die 1992 geborene Angestellte wollte sich wegen einer bevorstehenden Reise nach Südafrika gegen Cholera impfen lassen.
Mit Urteil vom 16.10.2020 hat das Landgericht Siegen ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Klinik verpflichtet ist, ihr allen weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schaden aus der fehlerhaften Behandlung zu erstatten. Die Beklagte muss auch meine außergerichtlichen Gebühren zahlen.
Mit Vergleich vom 26.08.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 6.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Der 1980 geborene Angestellte hatte sich wegen eines Leistenbruches rechts und eines kleinen, bis in den Leistenkanal hinreinreichenden, Leistenbruches links im Krankenhaus vorgestellt.
Mit Vergleich vom 13.10.2020 hat sich ein niedergelassener Internist verpflichtet, an meinen Mandanten 7.500 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Der 1968 geborene Selbständige benötigte für einen Auslandsaufenthalt eine Thyphus-Impfung.
Mit Vergleich vom 12.09.2018 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten 3.500 Euro und meine Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Mit Vergleich vom 14.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 2.700 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Mit Vergleich vom 28.08.2020 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 175.000 Euro zu zahlen. Die Versicherung hat auch meine kompletten anwaltlichen Gebühren übernommen.
Mit Vergleich vom 19.05.2020 hat sich ein Universitätsklinikum verpflichtet, an meinen Mandanten 5.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Der 1974 geborene Angestellte ließ sich in einer Operation Hodengewebe zur Aufbereitung für die künstliche Befruchtung in mikrochirurgischer Technik entnehmen.