Keine Befangenheit des Richters bei Vorbefassung
Ist ein Richter am Landgericht als Einzelrichter für die Bearbeitung eines Zivilprozesses tätig und hat zuvor in derselben Angelegenheit an der Strafverhandlung als Mitglied der Schwurgerichtskammer teilgenommen, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit. Das hat das Landgericht Hechingen mit Beschluss vom 26.06.2013 entschieden und das Befangenheitsgesuch der gegnerischen Rechtsanwälte zurückgewiesen.
Harnleiter durchtrennt: 200.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 26.07.2013 hat sich ein Herner Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen.
Hallux Valgus-OP: 17.500 Euro
Mit Vergleich vom 04.07.2013 hat sich die Haftpflichtversicherung einer Orthopädischen Gemeinschaftspraxis verpflichtet, an unsere Mandantin zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche einen Betrag in Höhe von 17.500 Euro und außergerichtliche Anwaltsgebühren zu zahlen.
Falsches Beschleifen der Zähne: 4.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 16.04.2013 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung von 4.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe einer 2,0 Geschäfts-Gebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus der zahnprothetischen Behandlung zu zahlen.
Fehlerhafter Brustaufbau: 35.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 07.08.2013 hat sich ein Krankenhaus in Bergisch Gladbach verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag von 35.000 Euro zum Ausgleich aller gegenseitigen Ansprüche zu zahlen. Bei der am 09.11.1943 geborenen Mandantin wurde aufgrund des invasiven duktalen Mammakarzinoms am 19.07.2006 eine brusterhaltende Operation durchgeführt.
Falsche Knieprothese: 7.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 21.08.2013 hat sich ein Hagener Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 7.500 Euro zu zahlen.
Falsche Implantate: 8.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 21.03.2013 hat sich eine Zahnärztin verpflichtet, einen Gesamtabfindungsbetrag von 8.000 Euro an meinen Mandanten zu zahlen. Der Sachverständige bestätigte, dass der Zahnersatz im Ober- und Unterkiefer nicht dem zahnmedizinischen Standard entsprochen habe
Falsche Zahn-Implantate: 5.204,36 Euro
Mit Urteil vom 08.05.2013 hat das Landgericht Essen eine Zahnärztin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro und einen materielle Schäden in Höhe von 2.204,36 Euro zu zahlen. Es hat es die Zahnärztin verpflichtet, der Mandantin alle gegenwärtigen und zukünftigen materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften zahnärztlichen Behandlung von September 2003 bis August 2008 zu ersetzen.
Dauerschmerz nach Hernien-OP: 50.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 09.12.2013 hat sich ein Kamener Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen. Der am 25.04.1966 geborene IT-Systemadministrator leidet seit einer Hernienoperation mit Netzeinbringung unter chronischen Schmerzen im Leistenbereich.
4 Rippen angebrochen: 1.800 Euro
Ein Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie hat sich durch gerichtlichen Vergleich vom 05.11.2013 verpflichtet, an meinen Mandanten 1.800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Bei einer chirotherapeutischen Behandlung am 13.07.2011 drückte der Arzt während einer Manipulation der Wirbel dem auf dem Bauch liegenden Mandanten ruckartig auf die Wirbelsäule. Anschließend verspürte der Mandant starke Schmerzen im Rippenbereich.