Zu spät auf Abszess reagiert: 29.600 Euro
Am 17.06.2019 hat ein Krankenhaus an die von mir vertretenen Erben eines verstorbenen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sowie rund 4.600 Euro Beerdigungskosten bezahlt.
Chefarzt bei OP im Urlaub: 20.000 Euro
Mit Urteil vom 26.04.2018 hat das Landgericht Dortmund ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin 20.000 Euro zu zahlen.
Fräse in Kieferhöhle verloren: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 31.07.2018 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten 4.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Verbrennung durch Wärmedecke nach OP: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 12.12.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro und die anwaltlichen Gebühren zu zahlen.
Platte im Fuß belassen: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 20.12.2018 hat sich ein niedergelassener Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin 7.500 Euro zu zahlen.
Achillessehnen-Riss nicht operiert: 8.000 Euro
Mit Vergleich vom 12.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an den Ehemann (Erbe) meiner vor dem Prozess verstorbenen Mandantin 8.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Gallengang bei ERCP verletzt: 80.000 Euro
Mit Vergleich vom 13.02.2019 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 80.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Gallengang fehlerhaft durchtrennt: 60.000 Euro
Mit Vergleich vom 26.02.2019 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 60.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Daumenkuppe bei OP abgeschnitten: 6.500 Euro
Mit Vergleich vom 01.10.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit 6.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.