Retrograde Ejakulation nach OP: 5.000 Euro
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Neusser Krankenhaus verurteilt, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus wurde zusätzlich verpflichtet, alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aufgrund der Operation vom 07.11.2007 zu ersetzen.
Rektumverletzung bei Hysterektomie: 11.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 11.03.2015 hat sich ein Dortmunder Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 11.500 Euro sowie 1.000 Euro auf die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert) zu zahlen. Dieses zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Ansprüche für Vergangenheit und Zukunft.
Keine Indikation für Hüft-OP: 20.000 Euro
Mit Vergleich vom 11.02.2015 hat sich ein Herner Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro und die 2,0 außergerichtliche Geschäftsgebühr zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Falsche Zahn-Halter: 6.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 06.02.2015 hat sich ein Dortmunder Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten 6.500 Euro sowie vorgerichtliche Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr aus 2.500 Euro) zu zahlen.
Fistel falsch behandelt: 4.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 12.02.2015 hat sich eine niedergelassene Chirurgin verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500 Euro und außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Leberschaden nach Katadolon: 6.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 25.02.2015 hat sich ein Krankenhaus in Lünen verpflichtet, an meinen Mandanten 6.000 Euro und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Heparingabe unterlassen: 3.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 15.12.2014 hat sich ein Krankenhaus in Lünen verpflichtet, an meine Mandantin 3.500 Euro zu zahlen. Die Mandantin machte als Witwe ihres am 15.09.2010 im Hause der Beklagten verstorbenen Ehemannes Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung geltend. Ihr Ehemann war im September 2010 mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus unter dem Verdacht eines Apoplexes rechts eingeliefert worden. Er war nicht orientiert, redete verwaschen, Augen wurden nur auf Aufforderung geöffnet. Nachdem eine frische neurologische Ursache ausgeschlossen wurde, erfolgte noch am selben Tag eine diagnostische Laparoskopie mit offener Cholezystektomie.
Abszess nach Störfeldbehandlung: 2.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.10.2014 hat sich ein niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 2.500 Euro (2,0-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu zahlen.
Spritzenabszess: 2.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 08.09.2014 hat sich ein Orthopäde verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro zu zahlen.
Abgerissener Plexuskatheter: 200.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 16.10.2014 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 200.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.