Katadolon-Vergiftung: 1.500 Euro
Mit Urteil vom 07.04.2015 hat das Landgericht Wuppertal ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Hundebiss falsch behandelt: 117.605,25 Euro
Mit Vergleich vom 02.06.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 117.605,25 Euro zuzüglich der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Parodontose nicht behandelt: 2.000 Euro
Mit Vergleich vom 02.11.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meine Mandantin 2.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu übernehmen.
Schilddrüsenlappen nicht entfernt: 7.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 12.06.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag von 7.500 Euro zur endgültigen Erledigung zu zahlen.
Keine Aufklärung über Thromboserisiko der Antibabypille: 1.500 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 15.02.2017 hat sich ein niedergelassener Gynäkologe verpflichtet, an meine Mandantin 1.500 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Verletzung Nervus peronaeus: 8.000 Euro
Mit Vergleich vom 04.05.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 8.000 Euro sowie eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Fehlerhafte Zahnprothesen: 4.500 Euro
Mit Vergleich vom 13.05.2015 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meine Mandantin 4.500 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zur Abgeltung sämtlicher Forderungen zu zahlen. Davon entfielen 2.200 Euro auf den materiellen Folgeschaden und 2.300 Euro auf das Schmerzensgeld.
Fehlerhafte Operation Pylorusstenose: 65.000 Euro
Mit Urteil vom 01.03.2017 hat das Landgericht Bochum ein Krankenhaus verurteilt, an meinen Mandanten 65.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die Richter verpflichteten das Krankenhaus, alle weiteren materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen.
Sachverständigen-Regress: Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht
Mit Urteil vom 17.03.2017 hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Hamm ein Urteil des Landgerichtes Bielefeld vom 20.05.2016 aufgehoben. Die Kammer hatte die Klage meines Mandanten gegen einen gerichtlichen Sachverständigen als unschlüssig abgewiesen. Dem Landgericht seien schwere Verfahrensfehler unterlaufen.
Bruch des Ringfingers falsch operiert: 12.500 Euro
Mit Vergleich vom 21.12.2016 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 12.500 Euro sowie eine 2,0-Geschäftsgebühr zu zahlen.