Fehlerhafte Operation Pylorusstenose: 65.000 Euro
Mit Urteil vom 01.03.2017 hat das Landgericht Bochum ein Krankenhaus verurteilt, an meinen Mandanten 65.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die Richter verpflichteten das Krankenhaus, alle weiteren materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen.
Sachverständigen-Regress: Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht
Mit Urteil vom 17.03.2017 hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Hamm ein Urteil des Landgerichtes Bielefeld vom 20.05.2016 aufgehoben. Die Kammer hatte die Klage meines Mandanten gegen einen gerichtlichen Sachverständigen als unschlüssig abgewiesen. Dem Landgericht seien schwere Verfahrensfehler unterlaufen.
Bruch des Ringfingers falsch operiert: 12.500 Euro
Mit Vergleich vom 21.12.2016 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 12.500 Euro sowie eine 2,0-Geschäftsgebühr zu zahlen.
Wirbelbruch zu spät behandelt: 80.000 Euro
Mit Vergleich vom 11.01.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 80.000 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Laesion Nervus ischiadicus bei Hüft-TEP: 220.000 Euro
Mit Vergleich vom 09.11.2016 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Operateurs verpflichtet, an meine Mandantin 220.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zum endgültigen Abschluss des Schadensfalles zu zahlen.
Falsche Aufklärung Tennisarm-OP: 2.500 Euro
Mit Vergleich vom 16.01.2017 hat sich ein Chirurg verpflichtet, an meinen Mandanten 2.500 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zur endgültigen Erledigung zu zahlen.
Schließmuskel durchtrennt: 37.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 20.12.2016 hat sich ein Frauenarzt verpflichtet, an meine Mandantin 37.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Fehlerhafte Brust-OP: 20.000 Euro
Mit Vergleich vom 19.01.2017 hat sich ein Operateur verpflichtet, an meine Mandantin 20.000 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Herzinfarkt nicht erkannt: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 17.08.2016 hat sich eine Kreisverwaltung verpflichtet, an meinen Mandanten für die Beerdigungskosten seiner Ehefrau einen Betrag von 5.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Infektion nach Implantation Herzschrittmacher: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 16.11.2016 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche 5.000 Euro sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) aus dem Erledigungswert zu zahlen.