Gesäß bei Herz-OP verbrannt: 3.500 Euro
Mit Vergleich vom 30.11.2018 hat sich ein Herzzentrum verpflichtet, an die Ehefrau des verstorbenen Patienten 3.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Grober Arztfehler nach Geburt: 500.000 Euro
Mit Urteil vom 31.10.2018 hat das Oberlandesgericht Köln eine Kinderärztin verurteilt, an meinen Mandanten 500.000 Euro Schmerzensgeld und Zinsen in Höhe von 304.534 € zu zahlen. Die Ärztin wurde auch verurteilt, sämtliche weitere materielle Schäden aufgrund der schweren Behinderung des Mandanten für Vergangenheit und Zukunft zu übernehmen.
Knie-TEP falsch eingebaut: 52.490,60 Euro
Mit Vergleich vom 06.06.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 52.490,60 Euro zuzüglich einer 3,5-fachen Anwaltsgebühr aus diesem Erledigungsbetrag zu zahlen.
Hautnekrose durch Druckverband: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 20.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro sowie die außergerichtlichen anwaltlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Fehlerhafte OK-Prothese: 5.500 Euro
Mit Vergleich vom 05.01.2018 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meine Mandantin 5.500 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Bizepssehne falsch fixiert: 20.000 Euro
Mit Vergleich vom 13.07.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meinen Mandanten 20.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Fehlerhaft Parkinson-Erkrankung diagnostiziert: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 15.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Tod nach fehlerhafter Narkose: 18.000 Euro
Mit Vergleich vom 15.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten für seine verstorbene Ehefrau 18.000 Euro (Schmerzensgeld, Beerdigungskosten) sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Fehlerhafter Transport mit dem Taxi: 3.500 Euro
Mit Vergleich vom 13.02.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 3.500 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Verbrennung linke Schamlippe: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 09.11.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.