Gallengang fehlerhaft durchtrennt: 60.000 Euro
Mit Vergleich vom 26.02.2019 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 60.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Daumenkuppe bei OP abgeschnitten: 6.500 Euro
Mit Vergleich vom 01.10.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit 6.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Gesäß bei Herz-OP verbrannt: 3.500 Euro
Mit Vergleich vom 30.11.2018 hat sich ein Herzzentrum verpflichtet, an die Ehefrau des verstorbenen Patienten 3.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Grober Arztfehler nach Geburt: 500.000 Euro
Mit Urteil vom 31.10.2018 hat das Oberlandesgericht Köln eine Kinderärztin verurteilt, an meinen Mandanten 500.000 Euro Schmerzensgeld und Zinsen in Höhe von 304.534 € zu zahlen. Die Ärztin wurde auch verurteilt, sämtliche weitere materielle Schäden aufgrund der schweren Behinderung des Mandanten für Vergangenheit und Zukunft zu übernehmen.
Knie-TEP falsch eingebaut: 52.490,60 Euro
Mit Vergleich vom 06.06.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 52.490,60 Euro zuzüglich einer 3,5-fachen Anwaltsgebühr aus diesem Erledigungsbetrag zu zahlen.
Hautnekrose durch Druckverband: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 20.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro sowie die außergerichtlichen anwaltlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Fehlerhafte OK-Prothese: 5.500 Euro
Mit Vergleich vom 05.01.2018 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meine Mandantin 5.500 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Bizepssehne falsch fixiert: 20.000 Euro
Mit Vergleich vom 13.07.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meinen Mandanten 20.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Fehlerhaft Parkinson-Erkrankung diagnostiziert: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 15.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Tod nach fehlerhafter Narkose: 18.000 Euro
Mit Vergleich vom 15.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten für seine verstorbene Ehefrau 18.000 Euro (Schmerzensgeld, Beerdigungskosten) sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.