Fehlerhafte postoperative Überwachung: 7.000 Euro
Mit Abfindungsvergleich vom 15.05.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses in Castrop-Rauxel verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag von 7.000,00 € zuzüglich einer 2,0-Geschäftsgebühr und einer 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Gesamterledigungswert zu zahlen.
Fehlerhafte Hüft-OP: 8.500 Euro
Ein Krankenhaus in Püttlingen hat sich mit Vergleich vom 03.01.2014 verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 8.500,00 € zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Ansprüche zu zahlen.
Fehlerhafte Hautverpflanzung: 8.000 Euro
Mit Urteil vom 16.04.2014 hat das Landgericht Tübingen ein Krankenhaus in Tübingen verurteilt, an den am 30.10.2007 geborenen Sohn meiner Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro und eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Fehlerhafte Carpaltunnel-OP: 1.000 Euro
Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 18.09.2013 einen Chirurgen aus Dortmund verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro nebst Zinsen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Wert von 1.000 Euro) zu zahlen.
Fehlerhafte Brückenversorgung: 2.000 Euro
Mit Vergleich vom 19.03.2014 hat sich ein Zahnarzt aus Unna verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Darmverletzung durch Blasen-Katheter: 5.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.07.2015 hat sich ein niedergelassener Urologe verpflichtet, an die Ehefrau meines am 25.01.2013 verstorbenen Mandanten 5.000 Euro sowie die außergerichtliche anwaltlichen Gebühren zu zahlen.
Grundlose Herz-OP: 19.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.06.2015 hat sich ein Dortmunder Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 19.000 Euro und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Dauerschmerz nach Hernien-OP: 9.500 Euro
Mit Vergleich vom 16.06.2015 hat sich ein Essener Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 9.500 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren (2,0-fache Gebühr nach dem Erledigungswert von 9.500 Euro) zu zahlen.
VKB-Plastik falsch gesetzt: 15.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 17.06.2015 hat sich ein niedergelassener Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin 15.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert von 15.000 Euro) zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
HWS-Cage falsch eingesetzt: 25.000 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 26.06.2015 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Belegarztes verpflichtet, an meinen Mandanten 25.000 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Erledigungswert) zu zahlen.