Infektion nach Spritze in die Fußsohle: 30.000 Euro
Kontrolliert ein Orthopäde eine Infektion im Bereich der Fußsohle nicht täglich, handelt er grob behandlungsfehlerhaft. Nach dem Auftreten von Entzündungszeichen haben tägliche Kontrollen zu erfolgen. Der beklagte Orthopäde hatte der damals 66 Jahre alten Klägerin im Bereich der Fußsohle ein Medikament zur Behandlung einer Sehnenentzündung gespritzt.
Fehlerhafte zahnärztliche Befunderhebung: 3.500 Euro
Unterlässt es ein Zahnarzt, einen Patienten mit Zahnschmerzen klinisch zu untersuchen und fertigt nur ein Röntgenbild der schmerzenden Zähne, handelt er grob behandlungsfehlerhaft. Die 64-jährige Patientin suchte im Dezember 2008 den Beklagten mit Zahnschmerzen im Oberkiefer auf. Der Zahnarzt machte lediglich ein Röntgenbild von den schmerzenden Zähnen.
Fehlerhafte Übergabe für Flugtransport: 5.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 07.01.2014 hat sich ein Heilbronner Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen. Der am 16.05.1978 geborene Facharbeiter erlitt am 28.03.2008 einen Arbeitsunfall, als er mit Kopf und Hals rund 5 - 10 Minuten von einem 300 kg schweren Deckel einer Maschine eingeklemmt wurde.
Fehlerhafte postoperative Überwachung: 350.000 Euro
Die Haftpflichtversicherung eines Hagener Krankenhauses hat sich mit außergerichtlichem Vergleich vom 25.09.2013 verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 350.000 Euro zu zahlen.
Fehlerhafte Brust-OP: 7.000 Euro
Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg hat sich durch gerichtlichen Vergleich vom 05.09.2013 verpflichtet, an meine Mandantin 7.000 Euro zur Abfindung sämtlicher Ansprüche zu zahlen. Die Patientin hatte dem Schönheitschirurgen nach einer Brustvergrößerung vom 19.02.2009 vorgeworfen, er habe sie fehlerhaft operiert, so dass ein Double-Bubble-Phänomen an beiden Brüsten entstanden sei.
Falsche Versorgung des Schultergelenkes: 8.000 Euro
Mit Urteil vom 18.02.2014 hat das OLG Hamm einen Chefarzt eines Krankenhauses in Wickede-Wimbern verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen. Ebenso sind sämtliche Zukunftsschäden zu ersetzen. Der am 03.03.1989 geborene Mandant fiel im Mai 2010 beim Fußballspielen auf die linke Schulter und zog sich dadurch eine Verletzung des linken Schultereckgelenkes zu.
Apotheker haftet für falsches Medikament
Händigt ein Apotheker den Eltern eines 5 Wochen alten Säuglings ein vom Arzt grob fehlerhaft verordnetes gefährliches Herzmedikament aus, handelt er ebenfalls grob pflichtwidrig. Einen Apotheker trifft die Pflicht, einen Kunden auf eine eventuelle Fehlmedikation des Arztes hinzuweisen und vor dem Gebrauch eines falschen Medikamentes zu warnen, ggf. den Verkauf des Arzneimittels bis zur Klärung der Angelegenheit (Rückfrage beim Arzt) zu verweigern.
Nervenschaden durch Implantat: 6.500 Euro
Mit Urteil vom 20.02.2014 hat das Landgericht Münster einen Zahnarzt aus Lengerich verpflichtet, an den Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 Euro sowie weitere immaterielle und materielle Schäden aus der Implantatsbehandlung vom 03.09.2010 zu ersetzen. Ebenso wurde der beklagte Zahnarzt verurteilt, die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Fehlerhafte Implantatsversorgung: 7.000 Euro
Das Landgericht Dortmund hat einen Zahnarzt verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 € zu zahlen. Die am 27.04.1952 geborene Mandantin ließ sich beim Beklagten nach Entfernung sämtlicher Zähne im Oberkiefer acht Implantate einsetzen, nämlich vier auf der linken und vier auf der rechten Oberkieferseite.
Zu früh eingesetzter Zahnersatz: 6.000 Euro
Setzt ein Zahnarzt der Patientin zu früh den provisorischen Zahnersatz ein, obwohl die Therapie mit einer Protrusionsschiene noch nicht abgeschlossen ist, handelt er grob fehlerhaft. Der Zahnarzt hatte die 37jährige Klägerin aus Bad Iburg wegen einer Fehlstellung des Unterkiefers mit einer Protrusionsschiene versorgt und gliederte drei Monate später die Interimsbrücke ein.