Mit Vergleich vom 12.09.2018 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten 3.500 Euro und meine Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Mit Vergleich vom 28.08.2020 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 175.000 Euro zu zahlen. Die Versicherung hat auch meine kompletten anwaltlichen Gebühren übernommen.
Mit Vergleich vom 19.05.2020 hat sich ein Universitätsklinikum verpflichtet, an meinen Mandanten 5.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Der 1974 geborene Angestellte ließ sich in einer Operation Hodengewebe zur Aufbereitung für die künstliche Befruchtung in mikrochirurgischer Technik entnehmen.
Mit Vergleich vom 04.12.2019 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro zu zahlen. Der 1955 geborenen Angestellten wurde an der linken Hüfte ein neues künstliches Gelenk eingesetzt, weil sich die Pfanne der alten Hüftprothese gelockert hatte.
Mit Vergleich vom 06.02.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 4.500 Euro zu zahlen. Der 1961 geborene Angestellte wurde an der linken Schulter operiert. Die Operation erfolgte in Beach-Chair-Lagerung (Liegestuhlposition, halb sitzende Lagerung). Im Aufwachraum hatte er starke Schmerzen am rechten und linken Gesäß.
Mit Vergleich vom 21.10.2019 hat sich eine Schönheitsklinik verpflichtet, an meine Mandantin 6.000 Euro zu zahlen. Bei der 1965 geborenen Angestellten wurde bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung in der linken Brust eine Raumforderung festgestellt.
Mit Vergleich vom 11.03.2020 haben sich eine Vertreiberin und eine Herstellerin einer Hüftendoprothese verpflichtet, an meine Mandantin 18.000 Euro zu zahlen. Die 1962 geborene Angestellte erhielt 2007 wegen einer Arthrose des rechten Hüftgelenkes eine Hüfttotalendoprothese.
Falsche genetische Beratung: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 23.08.2017 hat sich eine Gynäkologin verpflichtet, an meine Mandantin 7.500 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Geburtsschaden: Keine Nachforschungspflicht der Eltern
Kommt es bei der Geburt zu einer Sauerstoffunterversorgung, die zu einem gesundheitlichen Schaden des Kindes führt, reicht das nicht aus, um Kenntnis von einem Behandlungsfehler zu haben.