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11.04.2023

Beidseitige Mastektomie ohne Indikation: 50.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 13.02.2023 hat sich ein Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen. Die Halbschwester der 1946 geborenen Rentnerin erkrankte an einem Mammakarzinom. Die Mandantin machte sich große Sorgen, dass sie auch an einem Mammakarzinom erkranken und im schlimmsten Fall daran sterben könne. Sie führte eine humangenetische Beratung durch.

07.03.2023

Lipom-Entfernung ohne Zustimmung: 27.500 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit gerichtlichem Vergleich vom 12.01.2023 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 27.500 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen. Der 1980 geborene Angestellte hatte Lipome am Rumpf, an den Armen und am Rücken. Ein Lipom ist ein gutartiger Tumor, welcher aus Fettzellen hervorgeht. Er sitzt meistens im Unterhautgewebe.

10.02.2023

Gesäß bei Bein-OP verbrannt: 5.050 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 02.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.050 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen. Die 1958 geborene Mandantin erlitt bei einem Sturz eine distale dislozierte Tibiaspiralfraktur und eine proximale dislozierte Fibulafraktur rechts. Die Frakturen des rechten Unterschenkels wurden operativ im Krankenhaus versorgt. Nach der Operation wurde bei der Mandantin an beiden Gesäßhälften oberhalb der Analfalte und in die Analfalte reichend (Größe 15 x 10 cm) eine Verbrennung der Haut festgestellt.

20.01.2023

Sturz nach Magenspiegelung: 1.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 08.12.2022 hat das Landgericht Dortmund festgestellt, dass ein Gastroenterologe an meinen Mandanten 1.000 Euro zu zahlen hat. Der 1947 geborene Rentner unterzog sich im August 2017 einer ambulanten Magenspiegelung in der Praxis des Arztes. Wegen des Würgereizes wurde ihm das Medikament Dormicum mit 5 mg des Wirkstoffs Midazolam injiziert.

12.01.2023

Tod nach unterlassener Thromboseprophylaxe: 33.729,10 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 16.11.2022 hat das OLG Hamm ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantinnen (Ehefrau und 2 Kinder) für den verstorbenen Ehemann und Vater ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro, einen Unterhaltsschaden von Juli 2017 bis August 2018  in Höhe von 5.782,70 Euro, an die Ehefrau bis einschließlich Juni 2025 eine monatliche Rente in Höhe von 413,05 Euro und Beerdigungskosten in Höhe von 3.098,30 Euro zu zahlen.

04.11.2022

Tod nach Peritonitis: 25.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 25.000 Euro zu zahlen. Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin litt an einem Magenkarzinom (langstreckig stenosierendes Adenokarzinom der Magen-Kardia) mit Einengung des Speiseweges. Zur Vorbereitung der Chemotherapie und zur Schaffung eines sicheren Ernährungsweges erfolgte vor der geplanten Karzinom-OP die Anlage

13.10.2022

Sturz im Krankenhaus: 20.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 08.06.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen. Die Klinik hat auch meine außergerichtlichen Gebühren übernommen.

18.08.2022

Fehlerhafte Darm-OP: 30.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 13.07.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen. Gleichfalls hat das Krankenhaus meine außergerichtlichen Gebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr übernommen.

10.08.2022

Knie-TEP falsch eingebaut: 19.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Am 21.01.2022 hat das Landgericht Hagen ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin 19.000 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus ist verpflichtet worden, alle weiteren materiellen Schäden für die Zukunft und Vergangenheit auszugleichen. Die Klinik muss auch meine außergerichtlichen Gebühren übernehmen.

24.06.2022

Zu lange Gentamycin-Therapie: 17.500 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 28.01.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.500 Euro zu zahlen. Die 1950 geborene Rentnerin erhielt unter Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine einen bioprothetischen Aortenklappenersatz. Nach erfolgreicher Operation erlitt sie zwei Hirninfarkte des Thalamus beidseits sowie zwei weitere kleine Hirninfarkte cortikal und subcortikal.

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