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12.01.2023

Tod nach unterlassener Thromboseprophylaxe: 33.729,10 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 16.11.2022 hat das OLG Hamm ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantinnen (Ehefrau und 2 Kinder) für den verstorbenen Ehemann und Vater ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro, einen Unterhaltsschaden von Juli 2017 bis August 2018  in Höhe von 5.782,70 Euro, an die Ehefrau bis einschließlich Juni 2025 eine monatliche Rente in Höhe von 413,05 Euro und Beerdigungskosten in Höhe von 3.098,30 Euro zu zahlen.

04.11.2022

Tod nach Peritonitis: 25.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 25.000 Euro zu zahlen. Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin litt an einem Magenkarzinom (langstreckig stenosierendes Adenokarzinom der Magen-Kardia) mit Einengung des Speiseweges. Zur Vorbereitung der Chemotherapie und zur Schaffung eines sicheren Ernährungsweges erfolgte vor der geplanten Karzinom-OP die Anlage

13.10.2022

Sturz im Krankenhaus: 20.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 08.06.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen. Die Klinik hat auch meine außergerichtlichen Gebühren übernommen.

18.08.2022

Fehlerhafte Darm-OP: 30.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 13.07.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen. Gleichfalls hat das Krankenhaus meine außergerichtlichen Gebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr übernommen.

10.08.2022

Knie-TEP falsch eingebaut: 19.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Am 21.01.2022 hat das Landgericht Hagen ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin 19.000 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus ist verpflichtet worden, alle weiteren materiellen Schäden für die Zukunft und Vergangenheit auszugleichen. Die Klinik muss auch meine außergerichtlichen Gebühren übernehmen.

24.06.2022

Zu lange Gentamycin-Therapie: 17.500 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 28.01.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.500 Euro zu zahlen. Die 1950 geborene Rentnerin erhielt unter Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine einen bioprothetischen Aortenklappenersatz. Nach erfolgreicher Operation erlitt sie zwei Hirninfarkte des Thalamus beidseits sowie zwei weitere kleine Hirninfarkte cortikal und subcortikal.

10.06.2022

Falsche Krebsdiagnose: 325.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 16.05.2022 haben sich die Haftpflichtversicherungen von drei Krankenhäusern verpflichtet, an meine Mandantin für Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und materielle Schäden einen Betrag in Höhe von 325.000 Euro zu zahlen. Die Versicherung hat auch meine außergerichtlichen Gebühren mit einer 2,5-Geschäfts-, einer 1,2-Termins- und einer 1,5-Vergleichsgebühr übernommen.

29.04.2022

Harnleiter unvollständig entfernt: 10.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 07.04.2022 hat die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses an meinen Mandanten zur Gesamtabfindung einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro gezahlt. Bei dem 1957 geborenen Angestellten wurde die Diagnose eines papillären Urothelkarzinoms gestellt. Beim Urothelkarzinom handelt es sich um einen von der Schleimhaut der ableitenden Harnwege ausgehenden, bösartigen Tumor. Dieser wird häufig über eine schmerzlose Beimengung von Blut im Urin entdeckt. Die Ärzte führten deshalb eine Nephroureterektomie rechts durch (Entfernung der rechten Niere, des rechten Harnleiters und der Blasenmanschette).

21.04.2022

Verbrennung bei Uterus-OP: 5.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Vergleich vom 30.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen. Die 1986 geborene Angestellte unterzog sich im Krankenhaus einer vaginalen Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide). Nach der Operation hatte die Mandantin stärkste Schmerzen an der Vulva. Es zeigten sich Verbrennungen I. Grades an der rechten und linken großen Schamlippe, rechts auch an der kleinen Schamlippe, bis an den Introitus vaginae heranreichend (Vaginalöffnung).

01.04.2022

Nervschädigung durch zu langes Zahnimplantat: 8.000 Euro

Arzthaftungsrecht

Mit Urteil vom 17.02.2022 hat das Landgericht Wiesbaden eine Zahnärztin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen. Die Zahnärztin wurde verpflichtet, zusätzlich alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen. Die Beklagte hat auch meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

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