Mit Vergleich vom 06.02.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 4.500 Euro zu zahlen. Der 1961 geborene Angestellte wurde an der linken Schulter operiert. Die Operation erfolgte in Beach-Chair-Lagerung (Liegestuhlposition, halb sitzende Lagerung). Im Aufwachraum hatte er starke Schmerzen am rechten und linken Gesäß.
Mit Vergleich vom 21.10.2019 hat sich eine Schönheitsklinik verpflichtet, an meine Mandantin 6.000 Euro zu zahlen. Bei der 1965 geborenen Angestellten wurde bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung in der linken Brust eine Raumforderung festgestellt.
Mit Vergleich vom 11.03.2020 haben sich eine Vertreiberin und eine Herstellerin einer Hüftendoprothese verpflichtet, an meine Mandantin 18.000 Euro zu zahlen. Die 1962 geborene Angestellte erhielt 2007 wegen einer Arthrose des rechten Hüftgelenkes eine Hüfttotalendoprothese.
Falsche genetische Beratung: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 23.08.2017 hat sich eine Gynäkologin verpflichtet, an meine Mandantin 7.500 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Geburtsschaden: Keine Nachforschungspflicht der Eltern
Kommt es bei der Geburt zu einer Sauerstoffunterversorgung, die zu einem gesundheitlichen Schaden des Kindes führt, reicht das nicht aus, um Kenntnis von einem Behandlungsfehler zu haben.
Mit Vergleich vom 13.01.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an die Erben meines verstorbenen Mandanten ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu zahlen.
Tod nach Kortison: 19.900,39 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 19.05.2013 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 19.900,39 Euro zu zahlen.