Mit gerichtlichem Vergleich vom 29.08.2023 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 3.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Der 1964 geborene Angestellte unterzog sich nach einer Achillessehnen-Ruptur rechts einer offenen Rekonstruktion der rechten Achillessehne. Postoperativ wurde eine Unterschenkelschiene in Spitzfußstellung angelegt.
Ärzte des Krankenhauses rieten zu einer offenen Herniotomie mit Ventralpatch, ggf. Nahtverfahren. Im Aufklärungsbogen war der Passus "direkter Verschluss des Nabelbruchs" angekreutzt. Dieser Text wurde durchgestrichen und vermerkt...
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 04.04.2023 hat die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren gezahlt.
Die 1988 geborene Angestellte unterzog sich ambulant im Krankenhaus unter der Diagnose "HPV high risk" einer OP im Unterleib.
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 18.04.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Radiologen verpflichtet, an die Erben meines verstorbenen Mandanten 33.736,19 Euro für Beerdigungskosten und medizinisch notwendige onkologische Medikamente zu zahlen.
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 22.06.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 20.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Die 1977 geborene Angestellte erlitt bei einem Fahrradsturz eine Teilruptur des vorderen Kreuzbandes bei erhaltener Kontinuität und normalem Schrägverlauf mit Dissektion im distalen Drittel.
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 08.11.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 10.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Die 1996 geborene Angestellte erlitt eine Lungenembolie und wurde stationär im Krankenhaus behandelt. In der Lungenszintigraphie bestätigte sich eine multisegmentale Lungenembolie rechts. Die Patientin wurde mit Clexane antikoaguliert. Anschließend leiteten die Ärzte eine Behandlung mit Marcumar ein, die mindestens für ein Jahr durchgeführt werden sollte. Während des stationären Aufenthaltes konnte eine Beinvenenthrombose nicht nachgewiesen werden.
Mit gerichtlichem Vergleich vom 12.01.2023 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 27.500 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.
Der 1980 geborene Angestellte hatte Lipome am Rumpf, an den Armen und am Rücken. Ein Lipom ist ein gutartiger Tumor, welcher aus Fettzellen hervorgeht. Er sitzt meistens im Unterhautgewebe.
Mit Vergleich vom 02.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.050 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Die 1958 geborene Mandantin erlitt bei einem Sturz eine distale dislozierte Tibiaspiralfraktur und eine proximale dislozierte Fibulafraktur rechts. Die Frakturen des rechten Unterschenkels wurden operativ im Krankenhaus versorgt. Nach der Operation wurde bei der Mandantin an beiden Gesäßhälften oberhalb der Analfalte und in die Analfalte reichend (Größe 15 x 10 cm) eine Verbrennung der Haut festgestellt.
Mit Vergleich vom 10.08.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen. Die Klinik hat auch meine außergerichtlichen Anwaltskosten übernommen (2,0-fache Geschäftsgebühr aus dem Wert von 25.000 Euro).
Mit Urteil vom 16.11.2022 hat das OLG Hamm ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantinnen (Ehefrau und 2 Kinder) für den verstorbenen Ehemann und Vater ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro, einen Unterhaltsschaden von Juli 2017 bis August 2018 in Höhe von 5.782,70 Euro, an die Ehefrau bis einschließlich Juni 2025 eine monatliche Rente in Höhe von 413,05 Euro und Beerdigungskosten in Höhe von 3.098,30 Euro zu zahlen.