Mit Urteil vom 08.12.2022 hat das Landgericht Dortmund festgestellt, dass ein Gastroenterologe an meinen Mandanten 1.000 Euro zu zahlen hat.
Der 1947 geborene Rentner unterzog sich im August 2017 einer ambulanten Magenspiegelung in der Praxis des Arztes. Wegen des Würgereizes wurde ihm das Medikament Dormicum mit 5 mg des Wirkstoffs Midazolam injiziert.
Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.08.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 25.000 Euro zu zahlen.
Der 1939 geborene Ehemann der Klägerin litt an einem Magenkarzinom (langstreckig stenosierendes Adenokarzinom der Magen-Kardia) mit Einengung des Speiseweges. Zur Vorbereitung der Chemotherapie und zur Schaffung eines sicheren Ernährungsweges erfolgte vor der geplanten Karzinom-OP die Anlage
Mit Vergleich vom 08.06.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen. Die Klinik hat auch meine außergerichtlichen Gebühren übernommen.
Mit Vergleich vom 13.07.2022 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen. Gleichfalls hat das Krankenhaus meine außergerichtlichen Gebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr übernommen.
Am 21.01.2022 hat das Landgericht Hagen ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin 19.000 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus ist verpflichtet worden, alle weiteren materiellen Schäden für die Zukunft und Vergangenheit auszugleichen. Die Klinik muss auch meine außergerichtlichen Gebühren übernehmen.
Mit Vergleich vom 30.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen.
Die 1986 geborene Angestellte unterzog sich im Krankenhaus einer vaginalen Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide). Nach der Operation hatte die Mandantin stärkste Schmerzen an der Vulva. Es zeigten sich Verbrennungen I. Grades an der rechten und linken großen Schamlippe, rechts auch an der kleinen Schamlippe, bis an den Introitus vaginae heranreichend (Vaginalöffnung).
Mit Vergleich vom 08.02.2022 hat sich eine Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Die 1986 geborene Angestellte musste ihr Baby in der 16. Schwangerschaftswoche tot zur Welt bringen (Frühabort). Im Anschluss an diesen Frühabort stand die Ausschabung (operative Entfernung des Mutterkuchens) an. Bevor die Mandantin in den OP gefahren wurde, teilte sie zusammen mit ihrem
Mit Vergleich vom 04.08.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 18.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Am 19.03.2020 hat das Landgericht Dortmund einen niedergelassenen Chirurgen verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro zu zahlen. Der Arzt wurde verpflichtet, alle gegenwärtigen und künftigen materiellen Schäden aus der fehlerhaften Aufklärung zur Operation zu ersetzen.
Das Landgericht Dortmund hat am 01.04.2021 einen Hausarzt verpflichtet, an den Sohn meiner - während des Prozesses - verstorbenen Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro zu zahlen. Der Hausarzt wurde zusätzlich verpflichtet, dem Minderjährigen sämtliche weiteren materiellen Schäden aufgrund des Todes seiner Mutter zu bezahlen.