Am 21.01.2022 hat das Landgericht Hagen ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin 19.000 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus ist verpflichtet worden, alle weiteren materiellen Schäden für die Zukunft und Vergangenheit auszugleichen. Die Klinik muss auch meine außergerichtlichen Gebühren übernehmen.
Mit Vergleich vom 30.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen.
Die 1986 geborene Angestellte unterzog sich im Krankenhaus einer vaginalen Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide). Nach der Operation hatte die Mandantin stärkste Schmerzen an der Vulva. Es zeigten sich Verbrennungen I. Grades an der rechten und linken großen Schamlippe, rechts auch an der kleinen Schamlippe, bis an den Introitus vaginae heranreichend (Vaginalöffnung).
Mit Vergleich vom 08.02.2022 hat sich eine Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Die 1986 geborene Angestellte musste ihr Baby in der 16. Schwangerschaftswoche tot zur Welt bringen (Frühabort). Im Anschluss an diesen Frühabort stand die Ausschabung (operative Entfernung des Mutterkuchens) an. Bevor die Mandantin in den OP gefahren wurde, teilte sie zusammen mit ihrem
Mit Vergleich vom 04.08.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 18.000 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Am 19.03.2020 hat das Landgericht Dortmund einen niedergelassenen Chirurgen verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro zu zahlen. Der Arzt wurde verpflichtet, alle gegenwärtigen und künftigen materiellen Schäden aus der fehlerhaften Aufklärung zur Operation zu ersetzen.
Das Landgericht Dortmund hat am 01.04.2021 einen Hausarzt verpflichtet, an den Sohn meiner - während des Prozesses - verstorbenen Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro zu zahlen. Der Hausarzt wurde zusätzlich verpflichtet, dem Minderjährigen sämtliche weiteren materiellen Schäden aufgrund des Todes seiner Mutter zu bezahlen.
Mit Vergleich vom 31.03.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 60.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Die 1941 geborene Rentnerin litt unter einer Blasenentleerungsstörung, weil ihre Blase teilweise in den Vaginalkanal abgesunken war. Die Mandantin litt deshalb unter wiederkehrenden Harnwegsinfekten
Mit Vergleich vom 17.05.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 220.000 Euro zu zahlen. Ihr 1957 geborener Ehemann suchte die Klinik wegen brennender Schmerzen im Brustkorb in Höhe des Herzens und hohen Blutdrucks auf. Er berichtete, er sei vor einigen Jahren bereits wegen eines Verdachtes auf Herzinfarkt in einem Herzkatheterlabor gewesen. Der Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet. Nach Abnahme eines EKGs, einer Blutdruckmessung und Blutentnahme wurde er nach Hause geschickt mit dem Hinweis, die Blutdruckwerte seien ebenso wie das EKG in Ordnung.
Mit Vergleich vom 19.04.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 30.047,57 Euro und meine kompletten außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Hüft-TEP falsch eingesetzt: 20.000 Euro
Zur Vermeidung eines Rechtsstreites hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 20.000 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.