Mit Vergleich vom 17.05.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 220.000 Euro zu zahlen. Ihr 1957 geborener Ehemann suchte die Klinik wegen brennender Schmerzen im Brustkorb in Höhe des Herzens und hohen Blutdrucks auf. Er berichtete, er sei vor einigen Jahren bereits wegen eines Verdachtes auf Herzinfarkt in einem Herzkatheterlabor gewesen. Der Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet. Nach Abnahme eines EKGs, einer Blutdruckmessung und Blutentnahme wurde er nach Hause geschickt mit dem Hinweis, die Blutdruckwerte seien ebenso wie das EKG in Ordnung.
Mit Vergleich vom 19.04.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 30.047,57 Euro und meine kompletten außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.
Mit Vergleich vom 11.02.2021 hat sich eine Klinik verpflichtet, an meinen Mandanten 5.500 Euro sowie meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Der 1939 geborene Rentner erhielt wegen einer ausgeprägten Coxarthrose links eine Hüfttotalendoprothese in das linke Hüftgelenk eingebaut.
Mit Vergleich vom 02.03.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 3.000 Euro und meine anwaltlichen Gebühren zu zahlen. Die 1972 geborene Beamtin erhielt nach einem Distorsionstrauma mit Bandruptur des rechten oberen Sprunggelenkes postoperativ eine Iontophorese-Behandlung.
Mit Urteil vom 22.12.2020 hat das Landgericht Dortmund einen MKG-Chirurgen verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zu zahlen. Die Kammer hat festgestellt, dass der Arzt verpflichtet ist, meiner Mandantin alle weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aufgrund der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen und meine außergerichtlichen Anwaltskosten zu übernehmen.
Mit Vergleich vom 07.01.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro Schmerzensgeld und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen. Bei der 1990 geborenen Angestellten wurde der Verdacht auf eine Dermoidzyste gestellt (Zyste am Eierstock).
Mit Vergleich vom 16.12.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 35.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Die 1964 geborene Angestellte hatte ihr Gewicht von 130 kg auf 75 kg reduziert. Danach litt sie unter einer überhängenden Fettschürze am Bauch.
Mit Vergleich vom 09.09.2020 hat sich eine Schönheitsklinik verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Die 1975 geborene Selbständige hatte mit einer Schönheitsklinik eine Operationsvereinbarung für eine Bruststraffung zu einem Gesamthonorar ("neu Sonderpreis") in Höhe von 4.500 Euro vereinbart.
Mit Vergleich vom 19.11.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 25.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Der 1985 geborene Angestellte erlitt bei einem Unfall einen Riss des vorderen Kreuzbandes im linken Kniegelenk und einen Meniskusriss.
Mit Urteil vom 06.11.2020 ist ein Universitätsklinikum verurteilt worden, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Die Klinik muss auch meine anwaltlichen Gebühren bezahlen. Der 1967 geborene Selbständige war privat versichert.