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28.02.2012

Die Tibiakopfumstellungsosteotomie bei Gonarthrose

Arzthaftungsrecht

Gonarthrose: Tibiakopfumstellungs-Osteotomie Kommt es aufgrund einer Fehlstellung der Beinachse (O-Bein / X-Bein) zu einer Ungleichbelastung der beiden Kniegelenksanteile (äußerer oder innerer Anteil), verschleißen diese Gelenksanteile schneller als bei Menschen, die eine gerade Beinachse haben. Die Folge ist frühzeitige Arthrose. Um den Einsatz eines künstlichen Kniegelenkes zu vermeiden, kann die Tibiakopfumstellungsosteotomie, insbesondere bei jüngeren Menschen, eine erfolgsversprechende Behandlungsalternative sein. Aufgrund einer erworbenen Fehlstellung der Beinachse (O-Bein) musste ich mich selbst am 07.07.2009 (rechts) sowie am 08.12.2009 (links) einer Tibiakopfumstellungsosteotomie unter der Diagnose "mediale Gonarthrose, Genu Valgum bds." unterziehen. Für alle ebenfalls Betroffenen mein Erfahrungsbericht:

28.02.2012

Behandlungsfehler: Welcher Arzt haftet?

Arzthaftungsrecht

Behandlungsfehler und Schadensersatz Wie Sie als Patient im Schadensfall den Richtigen finden Obwohl die 45jährige Monika H. seit Jahren zu Ihrem Frauenarzt zur Krebsvorsorgeuntersuchung ging, übersah dieser in der Folgezeit einen Tumor in der Brust. Mehrere Operationen, Bestrahlungen und Chemotherapie waren die Folge.

24.08.2012

Befangenheit: Richter als Patient

Arzthaftungsrecht

Befangenheit: Richter als Patient Mit Beschluss vom 03.08.2012 hat das Landgericht Heidelberg dem Ablehnungsgesuch meiner Mandantin gegen einen Berichterstatter der 4. Zivilkammer stattgegeben. Am 14.05.2012 hatte der Berichterstatter die Parteien über folgenden Umstand informiert: Ende des Jahres 2005 und nach Ostern 2008 sei er persönlich Patient des Beklagten zu 1) gewesen. Im Jahr 2005 sei es dabei zu einer stationären Aufnahme von ca. 1 Woche in der Klinik gekommen. Im Jahre 2008 sei nur eine ambulante Untersuchung durchgeführt worden, die allerdings nicht der Beklagte, sondern seine Vertretung durchgeführt habe.

28.02.2012

Aktuelles zur Aufklärung des Patienten

Arzthaftungsrecht

Die Aufklärung des Patienten Kommt es nach ärztlicher Behandlung/Operation zu einem Schaden, richtet sich das Augenmerk hauptsächlich auf die Frage, ob der Arzt den Patienten fehlerhaft behandelt hat oder nicht. Der Behandler haftet aber auch, wenn er vor der Behandlung/dem Eingriff den Patienten nicht ordnungsgemäß über die Chancen und Risiken aufgeklärt hat. Nach ständiger Rechtsprechung erfüllt auch ein Eingriff, der völlig fehlerfrei durchgeführt worden ist, den Tatbestand der Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 des Strafgesetzbuches (StGB). 

28.08.2013

Verletzung Nervus accessorius: 35.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Laesion Nervus accessorius: 35.000 Euro Die Haftpflichtversicherung eines Arztes für Allgemeinmedizin hat an meinen Mandanten mit außergerichtlichem Vergleich vom 25.06.2013 einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro gezahlt. Der Allgemeinarzt hatte dem Mandanten am 20.07.2010 einen Grützbeutel (Atherom) am Halsansatz rechts in lokaler Betäubung entfernt.

07.01.2014

Unterlassene Fragmin-Gabe: 4.976,82 € Beerdigungskosten

Arzthaftungsrecht

Unterlassene Fragmin-Gabe: 4.976,82 Euro Bei dem am 16.03.1947 geborenen Ehemann meiner Mandantin wurde am 08.10.2009 eine offene Splenektomie mit Oberbauchlavage und Drainage durchgeführt, da bei ihm eine Thrombozytopenie - Morbus Werlhof - nachgewiesen wurde. Postoperativ zeigte sich ein regelrechter Verlauf. Der Ehemann der Mandantin sollte vom Operationstag an dokumentiert einmal täglich eine Injektion mit Fragmin 5000 subkutan erhalten.

07.10.2013

Tod der Freundin: 30.000,00 €

Arzthaftungsrecht

  Unfalltod der Freundin: 30.000 Euro Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers hat sich mit außergerichtlichem Vergleich vom 05.07.2013 bereit erklärt, an meinen Mandanten einen Gesamterledigungsbetrag in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen.

04.06.2013

Prostatakrebs: 25.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Prostatakrebs übersehen: 25.000 Euro Mit gerichtlichem Vergleich vom 13.05.2013 hat sich ein Urologe verpflichtet, an meinen Mandanten 25.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schäden aus der Behandlung in den Jahren 2006 und 2007 zu zahlen.

22.07.2013

Nicht genehmigter OP-Zugang: 2.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Aufklärungsfehler: 2.000 Euro Mit gerichtlichem Vergleich vom 01.03.2013 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 2.000 Euro und eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren aus dem Erledigungswert von 2.000 Euro zu zahlen. Dies zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.

11.07.2013

Nervverletzung übersehen: 65.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Unbehandelte Nervenlaesion: 65.000 Euro Die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses hat sich am 02.04.2013 mit außergerichtlichem Vergleich verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung von 65.000 Euro zu zahlen. Dieses zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schadensersatzansprüche. Der am 19.03.1961 geborene Drahtzieher schnitt sich am 26.12.2010 bei Küchenarbeiten mit dem Messer in die Finger der rechten Hand D4 und D5 (kleiner Finger und Ringfinger).

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