Verbrennung bei OP: 5.500 Euro
28.06.2024
Mit Vergleich vom 30.01.2024 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.500 Euro sowie meine außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert) zu zahlen.
Die 1981 geborene Angestellte unterzog sich einer Konisation mit Zervixkürettage (kegelförmiges Ausschneiden der Mündung des Gebärmutterhalses in die Scheide mittels einer elektrischen Schlinge). Nach der Operation hatte die Mandantin starke Schmerzen an ihren Schamlippen. Sie stellte fest, dass sowohl die rechte als auch die linke Schamlippe verbrannt waren. Eine Stelle der Haut war sogar schwarz.
Ich hatte dem Operateur vorgeworfen, bei der Umschneidung des Muttermundes mit einer elektrischen Nadel fehlerhaft gearbeitet zu haben. Bei der Benutzung einer elektrischen Nadel darf es nicht zu einem Kontakt des Stroms mit dem Metall des Speculums (medizinisches Untersuchungsinstrument für die Untersuchung der Vagina) kommen, weil sonst der Strom auf das Gewebe in der Umgebung des Speculums übertragen wird und ausgeprägte Verbrennungen auslöst. Die Verbrennungen an den Schamlippen seien typische Verbrennungen, bedingt durch die Weiterleitung des Stroms auf das in der Scheide und an den Schamlippen befindliche Speculums. Der Bereich sei vom Operateur vollständig einzusehen. Das Risiko sei bekannt. Es handele sich um ein jederzeit Voll beherrschbares Risiko. Es sei völlig unverständlich, warum der Operateur nicht am Ende oder nach der Operation auf die offensichtlichen Verbrennungen hingewiesen habe.
Nach Einholung eines Gutachtens hat sich das Krankenhaus verpflichtet, zur Abgeltung aller Ansprüche einen Betrag von 5.500 Euro sowie meine außergerichtlichen Gebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr aus dem Erledigungswert von 5.500 Euro zu zahlen.
Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht (Landgericht Darmstadt, Vergleich vom 30.01.2024, AZ: 8 O 293/21) |