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Anwaltskosten

Schalten Sie nach einem unverschuldeten Unfall für die Regulierung Ihres Schadens einen Anwalt ein, sind die anfallenden Rechtsanwaltskosten vom Unfallverursacher zu zahlen. Rechtsanwaltskosten muss die Versicherung auch dann erstatten, wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig ist. Als Geschädigter dürfen Sie sich eines sachkundigen Anwaltes bedienen, um gegenüber den geschulten Mitarbeitern der Haftpflichtversicherungen eine Waffengleichheit zu erreichen. Die Höhe der Anwaltskosten, die Sie vom Schädiger erhalten, richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, welcher der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht. Dabei ist auf die am Ende festgestellte oder zwischen Ihnen und der Versicherung nicht streitigen Schadenshöhe nach dem Unfall abzustellen (BGH, Urteil vom 29.10.2019, AZ: VI ZR 45/19).