Tod nach fehlerhafter Narkose: 18.000 Euro
Mit Vergleich vom 15.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten für seine verstorbene Ehefrau 18.000 Euro (Schmerzensgeld, Beerdigungskosten) sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Fehlerhafter Transport mit dem Taxi: 3.500 Euro
Mit Vergleich vom 13.02.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 3.500 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Verbrennung linke Schamlippe: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 09.11.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Verbrennung Oberschenkel bei Nasen-OP: 3.500 Euro
Mit Vergleich vom 06.11.2017 hat sich ein HNO-Arzt verpflichtet, an meinen Mandanten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 3.500 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr und zusätzliche Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Fehlerhafte OP am Introitus vaginae: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 04.05.2017 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Einigungsgebühr).
Hirnschaden nach Vollnarkose: 50.000 Euro
Mit Vergleich vom 15.01.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an die Ehefrau meines verstorbenen Mandanten 50.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen. Zusätzlich soll die auf die Abfindungszahlung zu entrichtende Steuer erstattet werden.
Rechter Oberarm nach OP amputiert: 25.000 Euro
Mit Vergleich vom 21.02.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an den Ehemann meiner verstorbenen Mandantin 25.000 Euro Schmerzensgeld sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Parodontitis nicht behandelt: 6.500 Euro
Mit Vergleich vom 09.10.2017 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meine Mandantin 6.500 Euro und die vorgerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Gynäkologin vergisst Mammographie-Befund: 10.000 Euro
Mit Vergleich vom 15.03.2018 hat sich eine niedergelassene Frauenärztin verpflichtet, an meine Mandantin 10.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Spender bei künstlicher Befruchtung verwechselt: 7.500 Euro
Mit Urteil vom 15.01.2018 hat das Oberlandesgericht Hamm ein Kinderwunschzentrum verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zu zahlen. Die Ärzte wurden verurteilt, Auskunft über die Identität des genetischen Vaters zu erteilen.