Lungenkrebs nicht erkannt: 130.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 26.06.2015 hat sich eine Klinik in Hagen verpflichtet, an den Ehemann der verstorbenen Mandantin und deren Tochter einen Gesamtbetrag in Höhe von 130.000 Euro netto zu zahlen (65.000 Euro Schmerzensgeld / 65.000 Euro Barunterhaltsschaden).
Infektion der Schulter: 7.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 15.06.2015 hat sich ein niedergelassener Orthopäde verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 7.500 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Sturz im KH: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 02.06.2015 hat sich ein Krankenhaus in Lünen verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Falsche Multibandapparatur: 4.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 01.06.2015 hat sich ein Kieferorthopäde verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 4.500 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Karies profunda übersehen: 2.000 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 14.04.2015 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Zahnarztes verpflichtet, an meinen Mandanten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 2.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Falsche Bandscheiben-OP: 6.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 06.05.2015 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses in Lünen verpflichtet, an meinen Mandanten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 6.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
OS-Fraktur übersehen: 2.000 Euro
Mit Vergleich vom 20.01.2015 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine am 17.01.2011geborene Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Resektion falscher Zahnwurzel: 1.750 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 25.03.2015 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Zahnarztes verpflichtet, an meinen Mandanten 1.750 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Frontzähne überkront: 6.000 Euro
Mit Urteil vom 07.01.2015 hat das Landgericht Bochum einen Zahnarzt verurteilt, an seine Patientin 6.000 Euro Schmerzensgeld und 1.200 Euro Eigenanteil zu zahlen. Ebenso wurde der beklagte Zahnarzt verpflichtet, der Patientin alle weiteren materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu ersetzen, die aus der grob fehlerhaften Präparation der Zähne 11, 12, 21 und 22 noch entstehen werden.
Keine Aufklärung vor Rücken-OP: 9.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 05.03.2015 hat sich ein Krankenhaus in Werne verpflichtet, an meinen Mandanten einen Abfindungsbetrag in Höhe von 9.000 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren (2,0 außergerichtliche Geschäftsgebühr) zu zahlen.