27.04.2016
Sachverständiger: Ablehnung wegen Befangenheit
Arzthaftungsrecht
Sachverständiger: Ablehnung wegen Befangenheit
Wenn ein Sachverständiger am Ende seines medizinischen Gutachtens zu der Schlussfolgerung kommt, er wolle der Klägerin nichts unterstellen, diese müsse sich aber dennoch die Frage gefallen lassen, ob "Absicht dahinter steckt, wenn man den Behandler direkt von Anfang an ins offene Messer laufen lässt", kann dies bei der Klägerin zum berechtigten Eindruck führen, dass der Sachverständige im Hinblick auf die Frage eines Schmerzensgeldanspruches negativ voreingenommen ist. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Beschluss vom 15.06.2015 bestätigt und die Ablehnung des zahnärztlichen Sachverständigen für begründet erklärt.