Fingerinfektion zu spät behandelt: 10.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 29.08.2016 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin zur Abfindung sämtlicher Ansprüche einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Fehlerhafte Heparinpause: 7.000 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 12.08.2016 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 7.000 Euro zur endgültigen Abfindung ihrer Ansprüche zu zahlen.
Fehlerhafte Zahnkronen: 7.000 Euro
Mit Vergleich vom 09.06.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, zur Vermeidung eines selbständigen Beweisverfahrens, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 7.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagen und 19 % Umsatzsteuer) zu zahlen.
Einrenken ohne Röntgenaufnahme: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 17.06.2016 hat sich ein Dortmunder Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zu zahlen.
Fehlerhafte Zystozelen-OP: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 17.05.2016 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen.
Glaukom nicht erkannt: 80.000 Euro
Mit Urteil vom 17.04.2015 hat das Oberlandesgericht Hamm eine Bielefelder Augenärztin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro zu zahlen.
Neurolyse ohne Indikation: 7.500 Euro
Mit Urteil vom 23.03.2016 hat das Landgericht Bochum ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus wurde verpflichtet, alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der Behandlung zu ersetzen.
Fehlerhafter Transport mit dem Taxi: 3.500 Euro
Mit Vergleich vom 13.02.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 3.500 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Verbrennung linke Schamlippe: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 09.11.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Verbrennung Oberschenkel bei Nasen-OP: 3.500 Euro
Mit Vergleich vom 06.11.2017 hat sich ein HNO-Arzt verpflichtet, an meinen Mandanten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 3.500 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr und zusätzliche Vergleichsgebühr) zu zahlen.