Falsche Multibandapparatur: 4.500 Euro
20.07.2015
Die 1976 geborene Patientin erhielt vom Kieferorthopäden wegen eines Knackens in den Kiefergelenken beim Mundöffnen eine Multibandapparatur im Ober- und Unterkiefer eingegliedert. Aus den Behandlungsunterlagen ging nicht hervor, welche Bogenstärke hinsichtlich der diversen Dreh- und Kippstände in der ersten Phase der Nivelierung verwendet wurden. Vor Beginn der Behandlung waren keine Hinweise auf Kiefergelenks- und Kaumuskelbeschwerden dokumentiert. Eine manuelle Untersuchung fand sich in den Unterlagen nicht. Mehrere Wochen nach Einsetzen des Multibandapparates trat eine Zahnfleischentzündung am Zahn 41 auf. Es folgte ein Zahnfleischrückgang am Zahn 41 und 42. Im Oktober 2013 beendete der Kieferorthopäde die Behandlung. Im November 2013 stellte sich die Mandantin wegen erheblicher Kiefergelenksbeschwerden im Universitätsklinikum Bonn vor. Der dortige Funktionsoberarzt kam im Mai 2014 zu dem Ergebnis, im Oberkiefer lägen an zahlreichen Zähnen Distorotationen, Elongationen, vertikale Abweichungen, Mesiorotationen, ein generalisierter Knochenabbau und Abrasionen an den Zähnen vor. Mit einem Gutachten der Zahnärztekammer Nordrhein warf die Mandantin dem Kieferorthopäden vor, vor Beginn der Behandlung eine manuelle Untersuchung zur Feststellung von Kiefergelenks- und Kaumuskelbeschwerden grob fehlerhaft unterlassen zu haben. Die Behandlung mit der Multibandapparatur sei mit einer viel zu großen Bogenstärke hinsichtlich der diversen Dreh- und Kippstände in der ersten Phase der Nivelierung begonnen worden. Die Ansicht der intraoralen Mundfotos und der Panoramaschichtaufnahme aus Januar 2014 belege, dass zu schnell und mit unphysiologischen Kräften grob fehlerhaft der Ober- und Unterkiefer behandelt worden sei, was insbesondere im Unterkiefer zu erheblichen Schäden geführt habe. Zur Reduktion der Kiefergelenksbeschwerden sei eine Schienentherapie nach KFO erforderlich. Im Unterkiefer müsse eine Mesialisierung des Zahnes 44, eine Aufhebung des Engstandes, durchgeführt werden. Nach KFO- und PA-Therapie sowie Bewertung der Erhaltungswürdigkeit der parodontal geschädigten Zähne müsse eine prothetische Versorgung der vorhandenen Lücken erfolgen. An den Zähnen 41, 42, 44 und 45 sei es zu einer Zahnfleischresektion gekommen. Die Zähne seien gelockert und funktionsbeeinträchtigt. Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht |