20.03.2018
Hirn-Aneurysma zu spät behandelt: 400.000 Euro
Arzthaftungsrecht
Hirn-Aneurysma zu spät behandelt: 400.000 Euro
Mit Vergleich vom 02.01.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin folgende Beträge zu zahlen: Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 Euro plus monatliche Rente in Höhe von 150 Euro bis zum Lebensende, rückständige Unterbringungskosten im Pflegeheim in Höhe von 132.000 Euro, Haushaltsführungsschaden in Höhe von 35.000 Euro, Verdienstschaden in Höhe von 27.500 Euro, vermehrte Bedürfnisse 13.000 Euro. Die Klinik hat sich weiterhin verpflichtet, die Kosten für die vollstationäre Pflege der Mandantin, die nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, zu übernehmen. Es werden auf entsprechenden Nachweis eventuell auf die Abfindungszahlungen zu entrichtende Steuern gezahlt.