Daumenkuppe bei OP abgeschnitten: 6.500 Euro
Mit Vergleich vom 01.10.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten zur endgültigen Erledigung der Angelegenheit 6.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Gesäß bei Herz-OP verbrannt: 3.500 Euro
Mit Vergleich vom 30.11.2018 hat sich ein Herzzentrum verpflichtet, an die Ehefrau des verstorbenen Patienten 3.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Grober Arztfehler nach Geburt: 500.000 Euro
Mit Urteil vom 31.10.2018 hat das Oberlandesgericht Köln eine Kinderärztin verurteilt, an meinen Mandanten 500.000 Euro Schmerzensgeld und Zinsen in Höhe von 304.534 € zu zahlen. Die Ärztin wurde auch verurteilt, sämtliche weitere materielle Schäden aufgrund der schweren Behinderung des Mandanten für Vergangenheit und Zukunft zu übernehmen.
Knie-TEP falsch eingebaut: 52.490,60 Euro
Mit Vergleich vom 06.06.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 52.490,60 Euro zuzüglich einer 3,5-fachen Anwaltsgebühr aus diesem Erledigungsbetrag zu zahlen.
Bruch Oberarm falsch behandelt: 10.000 Euro
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 29.10.2019 ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die Klinik wurde verpflichtet, alle weiteren materiellen Schäden aufgrund des Behandlungsfehlers zu ersetzen.
Zu spät auf Abszess reagiert: 29.600 Euro
Am 17.06.2019 hat ein Krankenhaus an die von mir vertretenen Erben eines verstorbenen Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sowie rund 4.600 Euro Beerdigungskosten bezahlt.
Kompartmentsyndrom nach Kiefer-OP: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 31.01.2019 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 7.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.