Mit Vergleich vom 13.02.2023 hat sich ein Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen.
Die Halbschwester der 1946 geborenen Rentnerin erkrankte an einem Mammakarzinom. Die Mandantin machte sich große Sorgen, dass sie auch an einem Mammakarzinom erkranken und im schlimmsten Fall daran sterben könne. Sie führte eine humangenetische Beratung durch.
Mit Vergleich vom 13.02.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 18.000 Euro und die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.
Die 1984 geborene Angestellte unterzog sich wegen Endometriose-Schmerzen einer laparoskopischen Operation
Mit Abfindungsvergleich vom 17.07.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines niedergelassenen Chirurgen verpflichtet, an meine Mandantin 35.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.
Die 1985 geborene Mandantin litt unter einem Carpaltunnel-Syndrom sowohl am rechten als auch linken Handgelenk. Nach konservativer Behandlung, die keine Besserung erreichen konnte, führte der Chirurg eine Spaltung des Ligamentums carpi transversum und eine perineurale Neurolyse des Nervus medianus an der linken Hand durch.
Mit Vergleich vom 03.04.2023 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro zuzüglich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zu zahlen.
Die 1965 geborene Angestellte erkrankte an einem Mammakarzinom beidseits und wurde radikal operiert. Es erfolgte eine subkutane Mastektomie beidseits, nachdem sich die Patientin für die vollständige Entfernung beider Brustdrüsen entschieden hatte.