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Rückruf Hüftgelenksprothesen: DePuy ASR TM XL Hüftsystem / DePuy ASR TM Hüftsystem

28.02.2012

Nach Auskunft der Fa. DePuy haben Untersuchungen ergeben, dass etwa 12 % (1 von 8) der Patienten, die ein ASR-Oberflächenersatzsystem und 13 % (1 von 8) der Patienten, die einen totalen Hüftgelenksersatz mit der ASR-Hüfte erhalten haben, fünf Jahre nach der Implantation einen Revisionseingriff benötigten.

DePuy hat daher alle Patienten, die eine ASR-Hüfte erhalten haben, gebeten, einen Termin mit dem Operateur oder dem behandelnden Arzt zu vereinbaren. Dieser solle beurteilen, ob das ASR-Hüftsystem ordnungsgemäß funktioniere. In machen Fällen könne es sein, dass der Operateur zusätzliche Blutuntersuchungen oder bildgebende Untersuchungen durchführen muss, um zu sehen, wie die Hüfte arbeitet (ASR Recall Austria German Patient DePuy.com).

Ein Problem der DePuy-Gelenke ist der Metallabrieb. Die kleinen Metallteilchen können Entzündungen auslösen, der Knochen droht irgendwann zu zerbrechen. Durch Verschleiß kann es zu Fehlstellungen des Gelenkes kommen. Das Implantat lockert sich. Die Folgen sind Schmerzreaktionen und Revisionsoperationen. Zudem werden durch den Abrieb giftige Kobalt- und Chrom-Ionen freigesetzt. Bei einigen Patienten soll der Wert um 300 % erhöht sein (Der Spiegel 16/2011, S. 46).

Sollten auch Sie vermuten, dass bei Ihnen eine derartige Hüftgelenksprothese (ASR TM XL Hüftsystem sowie DePuy ASR TM Oberflächenersatzsystem Hip Resurfacing System) eingebaut worden ist, sollten Sie die Ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von unserer Kanzlei überprüfen lassen. Sollte die fragliche Hüftgelenksprothese verwandt worden sein, stehen Ihnen unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller DePuy aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankenhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operation zu. Diese Ansprüche können erheblich sein (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Kosten für behindertengerechten Umbau des Hauses oder der Wohnung).

Da ein fehlerhaftes Medizinprodukt oft erhebliche Folgen für die Patienten hat, ist es wichtig, dass Ihnen ein Fachanwalt für Medizinrecht zur Seite steht.

Sie können sich daher jederzeit unverbindlich und kostenlos unter anwalt-christian-koch.de sowie telefonisch unter 02303/9830-811 an mich wenden. Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Nachricht umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 
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