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Fehlerhaftes Einschleifen der Zähne: 4.500,00 €

08.05.2013

Der gerichtliche Sachverständige hatte festgestellt, dass der Zahnarzt im Unterkiefer die Zähne des Mandanten zu stark abgeschliffen hatte (Übertherapie). Zur Beseitigung der dadurch hervorgerufenen Non-Okklusion im Seitenzahnbereich rechts und links war eine umfangreiche Nachbehandlung bei einem anderen Zahnarzt erforderlich geworden.

Die Kammer sah ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro und für die Folgekosten der weiteren zahnärztlichen Behandlung einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro als angemessen an, um im Interesse beider Parteien das Verfahren frühzeitig zu beenden und weitere Sachverständigenkosten zu sparen.

(LG Dortmund, Beschluss vom 16.04.2013, AZ: 4 O 68/12)

RA Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht

 

 
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