Sachverständigenkosten
Um nach einem Unfall die Höhe des Schadens an Ihrem Pkw richtig zu bestimmen, haben Sie das Recht, das Fahrzeug von einem anerkannten Sachverständigen begutachten zu lassen. Die Kosten für das Gutachten gehören zu den Kosten, die der Unfallverursacher erstatten muss. Haftet der Schädiger allerdings nur mit einer Quote, muss er Ihnen auch die Sachverständigenkosten nur zum Teil ersetzen. Ist bereits nach dem Unfall klar, dass es Probleme mit der Regulierung geben kann, weil der Gegner ein Mitverschulden einwendet, rate ich von der Einholung eines Sachverständigengutachtens ab. In der Regel reichen zur Feststellung der Schadenshöhe ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt und Fotos von den Unfallschäden.