Fehlerhafte Übergabe für Flugtransport: 5.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 07.01.2014 hat sich ein Heilbronner Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen. Der am 16.05.1978 geborene Facharbeiter erlitt am 28.03.2008 einen Arbeitsunfall, als er mit Kopf und Hals rund 5 - 10 Minuten von einem 300 kg schweren Deckel einer Maschine eingeklemmt wurde.
Verbrennung auf dem OP-Tisch: Ein vermeidbares Risiko?
Die Entfernung der Prostata wegen eines Prostata-Karzinomes gelang bei dem 56jährigen im April 2011 ohne Probleme. Nach der OP hatte der Maschinenschlosser allerdings unerklärliche Schmerzen. Die Ärzte diagnostizierten eine 10 x 20 Zentimeter große Verbrennung am unteren Rücken, Gesäß und rechten hinteren Oberschenkel. Einen Tag später entwickelte sich aus der starken Verbrennung eine gefürchtete nekrotisierende Faszitis, eine Infektion der Unterhaut und Muskelfaszien.
Apotheker haftet für falsches Medikament
Händigt ein Apotheker den Eltern eines 5 Wochen alten Säuglings ein vom Arzt grob fehlerhaft verordnetes gefährliches Herzmedikament aus, handelt er ebenfalls grob pflichtwidrig. Einen Apotheker trifft die Pflicht, einen Kunden auf eine eventuelle Fehlmedikation des Arztes hinzuweisen und vor dem Gebrauch eines falschen Medikamentes zu warnen, ggf. den Verkauf des Arzneimittels bis zur Klärung der Angelegenheit (Rückfrage beim Arzt) zu verweigern.
Unfall durch Pflegekraft: 1.500 Euro
Ein Dortmunder Pflegedienst hat sich mit gerichtlichem Vergleich vom 05.08.2013 verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Der am 17.11.1930 geborene Schwerbehinderte wurde täglich von Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes versorgt. Bei Versorgung durch einen Pflegedienstmitarbeiter stürzte der Mandant und wurde von seiner Ehefrau vor dem Sofa kniend aufgefunden.
Fehlerhafte postoperative Überwachung: 350.000 Euro
Die Haftpflichtversicherung eines Hagener Krankenhauses hat sich mit außergerichtlichem Vergleich vom 25.09.2013 verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 350.000 Euro zu zahlen.
Fehlerhafte Brust-OP: 7.000 Euro
Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg hat sich durch gerichtlichen Vergleich vom 05.09.2013 verpflichtet, an meine Mandantin 7.000 Euro zur Abfindung sämtlicher Ansprüche zu zahlen. Die Patientin hatte dem Schönheitschirurgen nach einer Brustvergrößerung vom 19.02.2009 vorgeworfen, er habe sie fehlerhaft operiert, so dass ein Double-Bubble-Phänomen an beiden Brüsten entstanden sei.
Unterlassene Fragmin-Gabe: 4.976,82 Euro
Bei dem am 16.03.1947 geborenen Ehemann meiner Mandantin wurde am 08.10.2009 eine offene Splenektomie mit Oberbauchlavage und Drainage durchgeführt, da bei ihm eine Thrombozytopenie - Morbus Werlhof - nachgewiesen wurde. Postoperativ zeigte sich ein regelrechter Verlauf. Der Ehemann der Mandantin sollte vom Operationstag an dokumentiert einmal täglich eine Injektion mit Fragmin 5000 subkutan erhalten.
Dauerschmerz nach Hernien-OP: 50.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 09.12.2013 hat sich ein Kamener Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen. Der am 25.04.1966 geborene IT-Systemadministrator leidet seit einer Hernienoperation mit Netzeinbringung unter chronischen Schmerzen im Leistenbereich.
4 Rippen angebrochen: 1.800 Euro
Ein Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie hat sich durch gerichtlichen Vergleich vom 05.11.2013 verpflichtet, an meinen Mandanten 1.800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Bei einer chirotherapeutischen Behandlung am 13.07.2011 drückte der Arzt während einer Manipulation der Wirbel dem auf dem Bauch liegenden Mandanten ruckartig auf die Wirbelsäule. Anschließend verspürte der Mandant starke Schmerzen im Rippenbereich.
Unfalltod der Freundin: 30.000 Euro
Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers hat sich mit außergerichtlichem Vergleich vom 05.07.2013 bereit erklärt, an meinen Mandanten einen Gesamterledigungsbetrag in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen.