Mit Vergleich vom 02.03.2020 hat sich eine Klinik verpflichtet, an meinen Mandanten 13.500 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus hat zusätzlich erklärt, jeden weiteren materiellen/immateriellen Schaden aus der Behandlung mit einer Haftungsquote von 100 % zu erstatten.
Mit Vergleich vom 15.04.2020 hat sich eine Klinik verpflichtet, an meine Mandantin 5.500 Euro und meine Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit komplett zu übernehmen. Die 1983 geborene Angestellte hatte seit vielen Jahren eine Wölbung nach außen im Bauchnabelbereich.
Mit Vergleich vom 06.08.2020 hat sich ein Radiologe verpflichtet, an meine Mandantin 120.000 Euro und Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.11.2015 zu zahlen. Gleichzeitig verpflichtete sich der Facharzt, meine kompletten außergerichtlichen Gebühren zu übernehmen.
Mit Vergleich vom 14.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 2.700 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Mit Vergleich vom 26.08.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 6.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Der 1980 geborene Angestellte hatte sich wegen eines Leistenbruches rechts und eines kleinen, bis in den Leistenkanal hinreinreichenden, Leistenbruches links im Krankenhaus vorgestellt.
Mit Urteil vom 16.10.2020 hat das Landgericht Siegen ein Krankenhaus verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro zu zahlen. Das Gericht hat festgestellt, dass die Klinik verpflichtet ist, ihr allen weiteren materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schaden aus der fehlerhaften Behandlung zu erstatten. Die Beklagte muss auch meine außergerichtlichen Gebühren zahlen.
Mit Vergleich vom 01.10.2020 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Allgemeinarztes verpflichtet, an meine Mandantin 1.800 Euro und die außergerichtlichen Gebühren zu zahlen. Die 1992 geborene Angestellte wollte sich wegen einer bevorstehenden Reise nach Südafrika gegen Cholera impfen lassen.
Mit Urteil vom 06.11.2020 ist ein Universitätsklinikum verurteilt worden, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro zu zahlen. Die Klinik muss auch meine anwaltlichen Gebühren bezahlen. Der 1967 geborene Selbständige war privat versichert.
Mit Vergleich vom 16.12.2020 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 35.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen. Die 1964 geborene Angestellte hatte ihr Gewicht von 130 kg auf 75 kg reduziert. Danach litt sie unter einer überhängenden Fettschürze am Bauch.
Mit Vergleich vom 07.01.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro Schmerzensgeld und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen. Bei der 1990 geborenen Angestellten wurde der Verdacht auf eine Dermoidzyste gestellt (Zyste am Eierstock).