Fehlerhafte postoperative Überwachung: 350.000 Euro
Die Haftpflichtversicherung eines Hagener Krankenhauses hat sich mit außergerichtlichem Vergleich vom 25.09.2013 verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 350.000 Euro zu zahlen.
Fehlerhafte Brust-OP: 7.000 Euro
Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg hat sich durch gerichtlichen Vergleich vom 05.09.2013 verpflichtet, an meine Mandantin 7.000 Euro zur Abfindung sämtlicher Ansprüche zu zahlen. Die Patientin hatte dem Schönheitschirurgen nach einer Brustvergrößerung vom 19.02.2009 vorgeworfen, er habe sie fehlerhaft operiert, so dass ein Double-Bubble-Phänomen an beiden Brüsten entstanden sei.
Unterlassene Fragmin-Gabe: 4.976,82 Euro
Bei dem am 16.03.1947 geborenen Ehemann meiner Mandantin wurde am 08.10.2009 eine offene Splenektomie mit Oberbauchlavage und Drainage durchgeführt, da bei ihm eine Thrombozytopenie - Morbus Werlhof - nachgewiesen wurde. Postoperativ zeigte sich ein regelrechter Verlauf. Der Ehemann der Mandantin sollte vom Operationstag an dokumentiert einmal täglich eine Injektion mit Fragmin 5000 subkutan erhalten.
Dauerschmerz nach Hernien-OP: 50.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 09.12.2013 hat sich ein Kamener Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten eine Gesamtabfindung in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen. Der am 25.04.1966 geborene IT-Systemadministrator leidet seit einer Hernienoperation mit Netzeinbringung unter chronischen Schmerzen im Leistenbereich.
4 Rippen angebrochen: 1.800 Euro
Ein Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie hat sich durch gerichtlichen Vergleich vom 05.11.2013 verpflichtet, an meinen Mandanten 1.800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Bei einer chirotherapeutischen Behandlung am 13.07.2011 drückte der Arzt während einer Manipulation der Wirbel dem auf dem Bauch liegenden Mandanten ruckartig auf die Wirbelsäule. Anschließend verspürte der Mandant starke Schmerzen im Rippenbereich.
Unfalltod der Freundin: 30.000 Euro
Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Autofahrers hat sich mit außergerichtlichem Vergleich vom 05.07.2013 bereit erklärt, an meinen Mandanten einen Gesamterledigungsbetrag in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen.
Fehlerhafter Brustaufbau: 35.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 07.08.2013 hat sich ein Krankenhaus in Bergisch Gladbach verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag von 35.000 Euro zum Ausgleich aller gegenseitigen Ansprüche zu zahlen. Bei der am 09.11.1943 geborenen Mandantin wurde aufgrund des invasiven duktalen Mammakarzinoms am 19.07.2006 eine brusterhaltende Operation durchgeführt.
Falsche Knieprothese: 7.500 Euro
Mit außergerichtlichem Vergleich vom 21.08.2013 hat sich ein Hagener Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 7.500 Euro zu zahlen.
Laesion Nervus accessorius: 35.000 Euro
Die Haftpflichtversicherung eines Arztes für Allgemeinmedizin hat an meinen Mandanten mit außergerichtlichem Vergleich vom 25.06.2013 einen Betrag in Höhe von 35.000 Euro gezahlt. Der Allgemeinarzt hatte dem Mandanten am 20.07.2010 einen Grützbeutel (Atherom) am Halsansatz rechts in lokaler Betäubung entfernt.
Hallux Valgus-OP: 17.500 Euro
Mit Vergleich vom 04.07.2013 hat sich die Haftpflichtversicherung einer Orthopädischen Gemeinschaftspraxis verpflichtet, an unsere Mandantin zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche einen Betrag in Höhe von 17.500 Euro und außergerichtliche Anwaltsgebühren zu zahlen.