Falsche Knieprothese: 7.500,00 €
29.08.2013
Die am 30.05.1943 geborene, gesetzlich krankenversicherte Mandantin erhielt am 28.11.2012 unter der Diagnose „primäre Gonarthrose links" eine zementierte Kniegelenkstotalendoprothese links operativ eingesetzt. Beim Nachbestellen der Implantatskomponenten bemerkten die Operateure, dass sie einen gravierenden Fehler gemacht und der Mandantin ein Inlay für ein rechtes Kniegelenk in das linke Kniegelenk eingesetzt hatten. Am 04.12.2012 wurde die Revisionsoperation durchgeführt, das falsche Inlay ausgewechselt. Die Mandantin wurde am 14.12.2011 zur Anschlussrehabilitation aus der stationären Behandlung entlassen. Die Mandantin warf dem Operateur vor, bei der Operation vom 28.11.2012 grob behandlungsfehlerhaft ein falsches Inlay in die Knie-TEP eingesetzt zu haben, woraufhin die Revisionsoperation vom 04.12.2013 erforderlich wurde. Die Patientin beklagte eine längere Heilbehandlung, insbesondere konnte die anschließende Rehabilitationsmaßnahme nicht befriedigend durchgeführt werden. Spätschäden aufgrund des Fehlers sind nicht verblieben. Auch die Anwaltsgebühren sind in vollem Umfang für die außergerichtliche Tätigkeit und Vergleich übernommen worden. Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht
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