Vorderes Kreuzband links falsch eingesetzt: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 11.10.2017 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 7.500 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zur endgültigen Abfindung seiner Ansprüche zu zahlen.
OP-Verbrennung: BGH hilft Patienten
Mit Beschluss vom 26.09.2017 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm aufgehoben. Die Richter hätten den Anspruch meines Mandanten auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt.
Grob fehlerhafte Kronenversorgung: 4.500 Euro
Mit Vergleich vom 21.04.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 4.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.
Unnötige Vollnarkose: 1.000 Euro
Mit Vergleich vom 02.12.2016 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro sowie die außergerichtlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Kündigung der Behandlung durch Zahnarzt: 5.500 Euro
Mit Vergleich vom 04.11.2016 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meinen Mandanten 5.500 Euro zu zahlen.
Hautnekrose durch Druckverband: 4.000 Euro
Mit Vergleich vom 20.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 4.000 Euro sowie die außergerichtlichen anwaltlichen Gebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Fehlerhafte OK-Prothese: 5.500 Euro
Mit Vergleich vom 05.01.2018 hat sich ein Zahnarzt verpflichtet, an meine Mandantin 5.500 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.
Bizepssehne falsch fixiert: 20.000 Euro
Mit Vergleich vom 13.07.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meinen Mandanten 20.000 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr, 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.
Fehlerhaft Parkinson-Erkrankung diagnostiziert: 5.000 Euro
Mit Vergleich vom 15.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.