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29.09.2014

Schließmuskel durchtrennt: 60.000 Euro Gesamtabfindung

Arzthaftungsrecht

Schließmuskel durchtrennt: 60.000 Euro Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.06.2014 hat sich ein Wuppertaler Chirurg verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 60.000 Euro plus Zinsen sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.

28.08.2014

Nervenschaden durch Implantat: 6.500 Euro

Arzthaftungsrecht

  Nervenschaden durch Implantat: 6.500 Euro Mit Urteil vom 20.02.2014 hat das Landgericht Münster einen Zahnarzt aus Lengerich verpflichtet, an den Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500 Euro sowie weitere immaterielle und materielle Schäden aus der Implantatsbehandlung vom 03.09.2010 zu ersetzen. Ebenso wurde der beklagte Zahnarzt verurteilt, die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

19.08.2014

Fehlerhafte Implantatsversorgung: 7.000 EUR Schmerzensgeld

Arzthaftungsrecht

  Fehlerhafte Implantatsversorgung: 7.000 Euro Das Landgericht Dortmund hat einen Zahnarzt verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 € zu zahlen. Die am 27.04.1952 geborene Mandantin ließ sich beim Beklagten nach Entfernung sämtlicher Zähne im Oberkiefer acht Implantate einsetzen, nämlich vier auf der linken und vier auf der rechten Oberkieferseite.

18.07.2014

Zu früh eingesetzter Zahnersatz: 6000 Euro

Arzthaftungsrecht

  Zu früh eingesetzter Zahnersatz: 6.000 Euro  Setzt ein Zahnarzt der Patientin zu früh den provisorischen Zahnersatz ein, obwohl die Therapie mit einer Protrusionsschiene noch nicht abgeschlossen ist, handelt er grob fehlerhaft. Der Zahnarzt hatte die 37jährige Klägerin aus Bad Iburg wegen einer Fehlstellung des Unterkiefers mit einer Protrusionsschiene versorgt und gliederte drei Monate später die Interimsbrücke ein.

05.06.2014

Unvollständige Hysterektomie: 6.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Unvollständige Hysterektomie: 6.000 Euro Mit Vergleich vom 23.04.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Dortmunder Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 6.000,00 € sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus dem Erledigungswert von 6.000,00 € (2,0-Geschäftsgebühr und 1,5-Vergleichsgebühr) zu zahlen.

05.06.2014

Kompresse vergessen: 6.500,00 €

Arzthaftungsrecht

Kompresse vergessen: 6.500 Euro Die Berufshaftpflichtversicherung eines Dortmunder Facharztes für Chirurgie hat mit Abfindungserklärung vom 19.05.2014 an meinen Mandanten einen Gesamtabfindungsbetrag in Höhe von 6.500,00 € gezahlt.

05.06.2014

Fehlerhafte postoperative Überwachung: 7.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Fehlerhafte postoperative Überwachung: 7.000 Euro Mit Abfindungsvergleich vom 15.05.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses in Castrop-Rauxel verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag von 7.000,00 € zuzüglich einer 2,0-Geschäftsgebühr und einer 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Gesamterledigungswert zu zahlen.

05.06.2014

Fehlerhafte Hüft-OP: 8.500,00 €

Arzthaftungsrecht

Fehlerhafte Hüft-OP: 8.500 Euro Ein Krankenhaus in Püttlingen hat sich mit Vergleich vom 03.01.2014 verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 8.500,00 € zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Ansprüche zu zahlen.

03.06.2014

Tupfer im Bauch vergessen: 8.500,00 €

Arzthaftungsrecht

Tupfer im Bauch vergessen: 8.500 Euro Das unbemerkte Zurücklassen eines Fremdkörpers im Operationsgebiet ist dem voll beherrschbaren Bereich des Arztes bzw. der Klinik zuzuordnen mit der Folge, dass der Krankenhausträger bzw. die Ärzte die Darlegungs- und Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung tragen. Bleibt trotz eines Zählprotokolls, wonach sämtliches Verbrauchsmaterial nach dem Eingriff vollständig vorhanden war, ein OP-Tuch im Bauch der Patientin zurück, haftet der Arzt für die daraus entstehenden Folgen.

03.06.2014

Hautkrebs grob fehlerhaft nicht operiert: 15.000,00 €

Arzthaftungsrecht

Hautkrebs grob fehlerhaft nicht operiert: 15.000 Euro Das OLG Hamm hat einen Hautarzt aus Bielefeld verurteilt, an einen damals 73 Jahre alten Patienten 15.000,00 € Schmerzensgeld zu zahlen. Er hatte beim Kläger ein Basalzellkarzinom an der rechten Wange diagnostiziert und den Hautkrebs mit einer photodynamischen Therapie und nicht chirurgisch behandelt. Ebenso klärte er den Patienten nicht ordnungsgemäß über die echte Alternative der chirurgischen Behandlungsmethode auf.