Unvollständige Hysterektomie: 6.000,00 €
05.06.2014
Bei der am 02.08.1943 geborenen Mandantin sollte aufgrund der Diagnose Endometriumkarzinom eine totale Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter, der Eierstöcke und der Eileiter) durchgeführt werden. Die Operation wurde am 14.03.2013 durchgeführt. Bei der Abschlussuntersuchung vom 18.03.2013 wurde der Mandantin mitgeteilt, dass der Operateur entgegen der präoperativen Aufklärung und Vereinbarung lediglich die vaginale Hysterektomie ohne Entfernung beider Adnexen durchgeführt habe. Es sei eine weitere Operation erforderlich. Die Mandantin hatte dem Operateur vorgeworfen, behandlungsfehlerhaft die Operation nicht wie abgesprochen durchgeführt zu haben. Warum eine gänzlich unkomplizierte Hysterektomie nicht vollständig durchgeführt worden sei, ergäbe sich aus dem Operationsbericht nicht. Wegen des Endometriumkarzinoms G1 sei eine Revisionsoperation medizinisch zwingend notwendig. Dies wurde von dem außergerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten ebenfalls bestätigt. Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht |